Donnersbergkreis Viele Faktoren bestimmen den Preis

Wie viel ein Heimplatz kostet, hängt von der jeweiligen Einrichtung ab.
Wie viel ein Heimplatz kostet, hängt von der jeweiligen Einrichtung ab.

Es geht um eine Menge Geld: Bundesweit liegen die Gesamtkosten für einen Heimplatz im Durchschnitt bei 3000 Euro im Monat. Die müssen Bewohner oder Angehörige natürlich nicht alleine tragen. Aber erhebliche finanzielle Belastungen sind es schon: Eine Erhebung des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen (PKV) ergab, dass der Eigenanteil für Pflegebedürftige im Juni 2018 bei bundesdurchschnittlich 1831 Euro monatlich lag – Tendenz steigend.

Diese Gesamtsumme der Heimkosten setzt sich aus mehreren Positionen zusammen, die die Heimträger ihren Bewohnern auflisten müssen: Pflegekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungsumlage und Kosten für eventuelle Zusatzleistungen. Einen Teil der Kosten für die pflegerische Versorgung übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab. Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad ist, desto höher sind die Leistungen der Kasse. Seit dem Pflegestärkungsgesetz II ist der Eigenanteil innerhalb eines Pflegeheims immer gleich hoch. Man spricht vom „einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten variieren dagegen von Heim zu Heim. Die Höhe des Eigenanteils an den Pflegekosten schwankt von Bundesland zu Bundesland sehr stark. Am geringsten fällt er in Thüringen aus (225 Euro), am höchsten im Saarland (869). Im Mittelfeld des Rankings bewegen sich Brandenburg (479 Euro), Hessen (587 Euro) und Hamburg (600 Euro), in Rheinland-Pfalz beträgt der Eigenanteil 663 Euro. Unabhängig vom Eigenanteil an den Pflegekosten muss jeder Heimbewohner Unterkunft und Verpflegung (die sogenannten „Hotelkosten“) selbst tragen. Dazu gehören die vom Heim erbrachten Leistungen, wie zum Beispiel Mahlzeiten, Zimmerreinigung und sonstiger Service. Diese Kosten sind für alle Bewohner gleich. Die Investitionskosten dürfen die Heime ebenfalls auf die Bewohner umlegen. Sie werden auf einen monatlichen Zahlbetrag umgerechnet. Reichen das eigene Einkommen und das Vermögen nicht aus, um die Investitionskosten selbst zu bezahlen, beteiligen sich in einigen Bundesländern die Sozialhilfeträger mit dem sogenannten Pflegewohngeld an diesen Kosten. In einigen Ländern kommen zu den Eigenanteilen auch die Kosten der Ausbildungsumlage hinzu. Damit sollen die Vergütungen von Auszubildenden in der Altenpflege und Altenpflegehilfe refinanziert werden. Die Kosten belaufen sich je nach Bundesland auf zwei bis drei Euro pro Tag. Bleiben als letzter Kostenfaktor noch die sogenannten Zusatzleistungen, die mit dem Heim individuell vereinbart werden können. Gemeint sind etwa besondere Komfortleistungen für Unterkunft und Verpflegung, wie etwa Kleiderservice und die Nutzung der Gemeinschaftsräume für private Feiern. Reichen Einkommen und Vermögen zusammen mit den Zahlungen der Pflegekasse und dem Pflegewohngeld nicht aus, um die gesamten Heimkosten zu finanzieren, steht den Betroffenen „Hilfe zur Pflege“ durch das Sozialamt zu. Zuvor müssen aber eigene Vermögenswerte eingebracht werden. Und: Das bezahlte Geld kann sich der Staat teilweise von den Angehörigen zurückholen, wenn deren Einkommen hoch genug ist.

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