Donnersbergkreis Verfahren gegen Polizist eingestellt

Am 27. Januar hatte sich ein Polizist in Winnweiler mit Schüssen auf einen 51-Jährigen zur Wehr gesetzt. Laut Staatsanwaltschaft
Am 27. Januar hatte sich ein Polizist in Winnweiler mit Schüssen auf einen 51-Jährigen zur Wehr gesetzt. Laut Staatsanwaltschaft war dies »erforderlich und geboten, um den Angriff effektiv abzuwehren«.

Gegen den Polizeibeamten war wegen versuchten Totschlags und wegen Körperverletzung im Amt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Wie Oberstaatsanwalt Achim Nunenmann von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gestern mitteilte, ist dieses eingestellt worden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hatte ein 51-jähriger Hausbewohner am 27. Januar in Winnweiler dem Polizisten eine Schreckschusspistole, die nicht von einer scharfen Schusswaffe zu unterscheiden war, aus etwa eineinhalb Metern Abstand vor das Gesicht gehalten. Dabei habe der Mann gesagt: „Ich knall’ dich ab, du Sau.“ „Schussabgabe erforderlich“ Der Polizeibeamte habe den 51-Jährigen lautstark aufgefordert, die Waffe fallen zu lassen. Das habe dieser aber nicht getan. „Erst daraufhin gab der Polizeibeamte, auf den immer noch die Waffe in Richtung Kopf gerichtet war, Schüsse auf den Geschädigten ab, um sich selbst und die mit ihm im Einsatz befindlichen Kollegen zu schützen“, berichtet Nunenmann. „Bei dieser Sachlage war die Schussabgabe durch den Polizeibeamten erforderlich und geboten, um den Angriff effektiv abzuwehren“, so der Oberstaatsanwalt weiter. Alarmiert wurde die Polizei an diesem Sonntagabend wegen Familienstreitigkeiten. Der Beschuldigte sei bereits in der Vergangenheit gegenüber Ehefrau und Sohn gewalttätig gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft im Januar mit. 51-Jähriger schwer verletzt Der 51-Jährige wurde am 27. Januar schwer verletzt. Nach Operationen befand er sich fast drei Monate im Krankenhaus. Einschätzungen von Sachverständigen zufolge habe er nicht mit Dauerschäden oder Folgebeeinträchtigungen zu rechnen. „Er hat den zielgerichteten Einsatz der Waffe gegen die Beamten eingeräumt, weshalb nach wie vor gegen ihn wegen illegalen Waffenbesitzes und Bedrohung ermittelt wird“, berichtet der Kaiserslauterer Oberstaatsanwalt. Der 51-Jährige habe zudem den eingesetzten Beamten ausrichten lassen, „dass er sich für seine Handlung entschuldige“.

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