Rheinpfalz Opfer leiden bis heute

Zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe hat das Amtsgericht Kaiserslautern einen 23-jährigen Asylbewerber aus Somalia verurteilt. Das Schöffengericht ahndete damit eine Fülle von Straftaten, vor allem sexuelle Nötigung und Belästigung.

25 Zeugen waren geladen, umfangreich war die Anklage: sexuelle Nötigung und Belästigung von Frauen in mehreren Fällen, darunter auch unter Anwendung von Gewalt; körperliche Auseinandersetzungen mit zufälligen Passanten, die ihm zum Beispiel keine Zigarette spendieren wollten; dazu viele Diebstähle, Schwarzfahrten mit der Bahn und Sachbeschädigung. Tatschwerpunkt waren die Lauterer Innenstadt sowie Enkenbach-Alsenborn und Umgebung, passiert war es zwischen Dezember 2016 und Mai. Fast sah es so aus, als hätte es der Angeklagte in der Zeit darauf angelegt, möglichst vielen Leuten schmerzhaft in die Quere zu kommen. Vier Jahre lebt der heute 23-Jährige als Asylbewerber hier. Zumindest in den ersten zwei Jahren kam er mit der Justiz nicht ernsthaft in Konflikt. Doch was die Zeuginnen schilderten, zeigte ein anderes Bild. „Er hat mir abends in der Nähe des Bahnhofs Enkenbach aufgelauert und mich in eine Gasse gedrängt“, berichtete ein Mädchen von 14 Jahren. Dann habe er sie unsittlich berührt. „Ich kam von der Arbeit, als er mich vor der Haustür abpasste und an der Tasche festhielt,“ sagte eine Mittdreißigerin. „Er flüsterte mir ins Ohr, dass er jetzt mit mir in mein Bett wolle.“ Weitere Frauen verschiedenen Alters schilderten, wie sie von dem Mann belästigt und begrapscht wurden, manche sogar mehrfach, weil der Täter ihnen immer wieder auflauerte. „Ich traue mich bis heute nachts nicht mehr so recht nach draußen“, sagte eine Studentin. Daneben standen viele Diebstähle zur Verhandlung an. Der Mann, der seit März in Untersuchungshaft sitzt, gab nach anfänglichem Zögern alle Straftaten zu. Er versuchte sie damit zu erklären, dass er „irgendwann den Halt verloren“ und sich immer öfter dem Alkohol zugewandt habe. Ursache sei die Einsamkeit, auch gehe es seiner Mutter in der Heimat gesundheitlich schlecht. Das Gericht verurteilte den Mann zu zweieinhalb Jahren Haft. Eine Chance auf Bewährung gab es bei diesem Strafmaß nicht. „Dafür gibt es nach dieser Fülle und Intensität der Taten keinen Raum“, so der Richter.

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