Donnersbergkreis In eigener Sache: Die Berichterstattung in der RHEINPFALZ

Die „Donnersberger Rundschau“ der RHEINPFALZ hat in ihrer gestrigen Ausgabe nicht über den furchtbaren Tod von Charlotte berichtet, obwohl dieser doch seit Dienstagabend bekannt gewesen ist. Ich möchte an dieser Stelle erklären, warum wir das nicht getan haben: Die zuständige Staatsanwaltschaft in Kaiserslautern hatte am Dienstag eine totale Nachrichtensperre verhängt. Das heißt, nicht nur die Staatsanwaltschaft gab keinerlei Informationen und beantwortete auch keine Anfragen von Journalisten. Sie untersagte auch der Polizei und der Feuerwehr vor Ort jede Auskunft. Für alles, was wir über das Verbrechen in Erfahrung gebracht hatten, bekamen wir auch auf mehrfache Nachfragen keine Bestätigung. Stattdessen warnte die Staatsanwaltschaft vor Spekulationen, die vor allem in den sozialen Netzwerken im Internet kursierten, und die die Aufklärung der Tat behindern würden. Es ist uns nicht gelungen, den Wahrheitsgehalt der Aussagen in den sozialen Netzwerken und der Gerüchte in Rockenhausen sicher herauszufinden. Wir haben uns deshalb entschlossen, nichts zu berichten, das nicht glaubwürdig belegt war oder nicht seriös nachprüfbar war. Hätten wir etwas berichtet, was sich als falsch herausgestellt hätte, dann wären die Auswirkungen dieser Berichterstattung auf die Angehörigen des Opfers nicht zu verantworten gewesen. Wir haben dafür bewusst in Kauf genommen, in der gestrigen Ausgabe nicht den Stand der Dinge zu berichten, der einem Teil der Bürger Rockenhausens schon bekannt war und den diese für eine sichere Information hielten. Lassen Sie mich an einem Beispiel deutlich machen, wie wichtig Quellensicherheit für eine Zeitungsredaktion insbesondere bei dramatischen Ereignissen ist: Anfang September hat ein regional bekannter Künstler in der Südpfalz einen Selbsttötungsversuch unternommen, indem er sich in einem öffentlichen Park anzündete. Er wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Bald hieß es, er sei gestorben. Im Ort machte das schnell die Runde. In den sozialen Netzwerken wurde sein Tod betrauert. Kerzen und Blumen wurden vor seinem Haus aufgestellt. Unsere Redaktion fragte im Krankenhaus nach. Es durfte wegen ärztlicher Schweigepflicht keine Auskunft geben. Unsere Redaktion konnte Angehörige des Künstlers nicht erreichen. Sie befragte die Nachbarn des Künstlers, Freunde von ihm, die gewählten kommunalen Vertreter der Gemeinde. Sie alle sagten unisono und ohne jeden Zweifel, der Künstler sei gestorben. Wir entschlossen uns, in der Zeitung über seinen Tod zu berichten und veröffentlichten in der Lokalausgabe einen großen Nachruf. Am Tag des Erscheinens dieser Artikel kam die Information, der Künstler sei gar nicht gestorben. Diese Information erwies sich als richtig. Vielleicht können Sie, liebe Leserinnen und Leser, sich vorstellen, dass wir am liebsten im Boden versunken wären. Unsere Falschmeldung hat den Angehörigen des Künstlers in ihrer schwierigen Situation zusätzliches Leid zugefügt. Wir haben sie in aller Form um Entschuldigung gebeten. Der Künstler ist leider wenige Tage später doch verstorben. Das Beispiel mag Ihnen zeigen, welche Verantwortung Zeitungsredaktionen tragen, und was passieren kann, wenn sie dieser Verantwortung nicht gerecht werden. In unseren Zeiten, in denen die sozialen Netzwerke im Internet eine immer größere Rolle spielen, ist es noch schwieriger für uns geworden, die Richtigkeit von Informationen prüfen zu können. Wenn Staatsanwaltschaften, unter anderem wegen der Spekulationen in den sozialen Netzwerken, nicht mal mehr vertraulich Informationen an seriöse Journalisten geben, ist das eine weitere Erschwernis. Die Redaktion der RHEINPFALZ ist aufgewühlt und traurig über den Tod von Charlotte. Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie, ihren Angehörigen und ihren Freunden. Wir werden weiter mit großer Sorgfalt und Rücksicht auf das Opfer über diese Tragödie berichten.

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