Donnersbergkreis Gerichtsfeste Datenbasis

Eine aktualisierte Mietwerterhebung für den Donnersbergkreis hat der Kreisausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Thema hat große Relevanz für die Mietkostenzuschüsse, die der Kreis Beziehern von Arbeitslosengeld II zu zahlen hat. Laut Landrat Guth hat der Kreis momentan bei Sozialgerichtsverfahren zu Mietfragen schlechte Karten, da die letzte Mietwerterhebung noch aus dem Jahr 2010 rührt.

Laut Sozialgesetzbuch müssen die Landkreise für Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen, die Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen – „soweit diese angemessen sind“, schilderte Guth die Ausgangslage. Die Frage der Angemessenheit ist hier der Knackpunkt. Sie ist vom Gesetzgeber nicht näher definiert und muss wegen der großen regionalen Unterschiede der Wohnungsmärkte vor Ort durch ein „schlüssiges Konzept“ geklärt werden. Um hier auf den Stand zu kommen, hat der Kreis das Hamburger Büro Analyse & Konzepte mit einer entsprechenden Untersuchung beauftragt. „Es geht hier um die Abgrenzung des unteren Marktsegmentes“, erklärte Florian Schweiger von dem Fachbüro, worauf sich die Untersuchung bezieht. Ausgeschlossen werden indes sogenannte „Substandard-Wohnungen“, also Unterkünfte, die Mindeststandards wie etwa eine Zentralheizung oder eine Dusche nicht erfüllen. Anhand einer umfangreichen Marktanalyse, für die bei Wohnungsunternehmen, privaten Vermietern und beim Job-Center tatsächlich gezahlte Mietpreise erfragt und auch Angebotsmieten aus Wohnungsanzeigen gesammelt wurden, kommt das Fachbüro zu dem Schluss, dass im Kreis regionale Unterschiede zu berücksichtigen seien. Drei Mietkategorien oder Zonen haben sich herauskristallisiert, die voneinander abzugrenzen sind. Zone I ist die VG Eisenberg, Zone II die Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen, Zone III der mittlere Streifen des Kreisgebietes mit den drei restlichen Verbandsgemeinden. Der Analyse ist nebenbei zu entnehmen, dass es im Donnersbergkreis 35.950 Wohnungen gibt in 24.450 Wohngebäuden. Rund 10.580 davon sind Mietwohnungen. Für die Analyse wurden etwa zehn Prozent des für die Untersuchung relevanten Wohnungsbestandes betrachtet, so Schweiger. Orientiert hat sich die Untersuchung nicht primär an Wohnungsgrößen oder der Anzahl der vorhandenen Zimmer. Im Mittelpunkt stand vielmehr die „Brutto-Kaltmiete“, also der Mietpreis plus die sogenannten kalten Nebenkosten – die Heizung bleibt somit außer Betracht. Berücksichtigt wird auch die Frage, welcher Anteil des Wohnungsbestandes durch einen bestimmten Mietpreis erfasst wird – es hat ja wenig Sinn, einen Mietpreis anzusetzen, zu dem kaum Wohnungen zur Verfügung stehen. Die Wohnungsgröße ist nicht der ausschlaggebende Faktor. „Mit einem Angemessenheitswert von 300 Euro kann eine Bedarfsgemeinschaft 60 Quadratameter bewohnen, wenn die Brutto-Kaltmiete bei fünf Euro pro Quadratmeter liegt, oder brutto-kalt zehn Euro zahlen, wenn die Wohnung 30 Quadratmeter hat“, erläuterte Schweiger. Für die Kategorie I ergab die Untersuchung für den Ein-Personen-Haushalt als Angemessenheitswert eine Obergrenze von 344,50 Euro, für Kategorie II von 346,50 Euro und für die Kategorie III von 319,50 Euro. Wohnungen in dieser Preiskategorie sind mit knapp über 30 Prozent im Wohnungsangebot vorhanden. Die Werte steigen dann je nach Personenzahl. Beim Fünf-Personen-Haushalt bewegen sie sich zwischen 556,50 Euro in der Kategorie II und 625,80 Euro in der Kategorie I. Gegenüber der letzten Erhebung von 2010 sind diese Werte sehr unterschiedlich angestiegen, die Steigerungsraten liegen zwischen fünf und 30 Prozent. In der Diskussion wurde ein großes Interesse an zusätzlichen Informationen zum Wohnungsmarkt im Landkreis deutlich, etwa zur Zahl und Verfügbarkeit kleiner Wohnungen, wofür sich etwa Rita Beck (Grüne) interessierte. Offenkundig gebe es im Kreis deutlich mehr Ein-Personen-Haushalte als kleine Wohnungen, woraus sich Handlungsbedarf für den Wohnungsbau ergebe. Michael Cullmann (SPD) regte an, für die nächste Fortschreibung, die 2019 anstehe, zusätzliche Fakten abzufragen. Die aktualisierten Werte sind ab sofort gültig. Uli Kolb (FWG) begrüßte es, dass es damit wieder gerichtsfeste Entscheidungsgrundlagen gebe.

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