Donnersbergkreis Bei Polizei-Großeinsatz in Kirchheimbolanden festgenommene Personen bleiben in Haft

Am Bahndamm in Kirchheimbolanden wurden im Februar ein 23-Jähriger und ein 26-Jähriger nach dem Weiterverschieben von zehn Kilog
Am Bahndamm in Kirchheimbolanden wurden im Februar ein 23-Jähriger und ein 26-Jähriger nach dem Weiterverschieben von zehn Kilogramm Amphetamin verhaftet. Archivfoto: Stepan

Bei einem Großeinsatz der Polizei sind am 19. Februar drei Personen festgenommen worden. Alle drei waren vor Gericht geständig, Urteile sind gesprochen worden. Das Trio aus dem Donnersbergkreis bleibt für mehrere Jahre in Haft.

Ein 23 Jahre und ein 26 Jahre alter Mann wurden verhaftet, nachdem sie am Bahndamm in Kirchheimbolanden zehn Kilogramm Amphetamin weiterverschoben hatten. Vorausgegangen war ein über Monate hinweg verdeckt geführtes Verfahren der Polizei Kirchheimbolanden. Der 23-Jährige trug bei der Festnahme zudem ein Springmesser bei sich. Außerdem wurde ein 34-Jähriger in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal festgenommen. Er befand sich im offenen Vollzug – wegen einer Verurteilung im Mai 2017. Der Mann war Auszubildender, was ihm durch den Vollzug ermöglicht worden war.

Noch weitere Drogengeschäfte

Den Männern wurden noch weitere Drogengeschäfte seit Oktober 2018 zur Last gelegt. In der Anklage gegen den 34- und 26-Jährigen war von insgesamt 13 Kilogramm Amphetamin die Rede. Diese sollen an eine sogenannte Vertrauensperson veräußert worden sein. Das Landgericht Kaiserslautern hat den 34-Jährigen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der 26-Jährige wurde wegen Beihilfe von unerlaubtem Handeln mit Betäubungsmitteln in drei Fällen, dazu in einem Fall wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, zu drei Jahren und sieben Monaten verurteilt. „Beide Urteile sind rechtskräftig“, berichtet Michael Stiefenhöfer, für die Presse zuständiger Vorsitzender Richter am Landgericht. Die beiden haben sich auch geständig gezeigt.

Ein Urteil noch nicht rechtskräftig

Ebenso wie der 23-Jährige. Ihm wurde zur Last gelegt, zwischen Oktober 2018 und Februar in sieben Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt gehandelt zu haben. Bei dem Großeinsatz hatte er zudem ein Springmesser bei sich. Er bekam eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten und ist in einer Erziehungsanstalt untergebracht, so Stiefenhöfer. Die Staatsanwaltschaft hatte hier sieben Jahre gefordert. „Das Urteil hat noch keine Rechtskraft“, berichtet der Vorsitzende Richter.

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