Donnersbergkreis „40 Prozent fahren zu schnell“

Messtafeln, wie hier am Marktplatz in Eisenberg, sind derzeit noch die einzige Möglichkeit der Verbandsgemeinde festzustellen, w
Messtafeln, wie hier am Marktplatz in Eisenberg, sind derzeit noch die einzige Möglichkeit der Verbandsgemeinde festzustellen, wie schnell Autofahrer unterwegs sind.

Raser sind in der Eisenberg ein großes Problem, auch in den Gemeinden der Verbandsgemeinde kommt es immer wieder zu Geschwindigkeitsübertritten und in der Folge auch zu Unfällen. Bürgermeister Bernd Frey hat angekündigt, dass die VG den Verkehr künftig komplett selbst überwachen will – neben dem ruhenden Verkehr werden also auch fahrende Autos überwacht. Was dazu nötig ist, wie Mitarbeiter vorbereitet werden und welche Auswirkungen dies haben könnte, wollte RHEINPFALZ-Mitarbeiter Jörg Schifferstein von Frey wissen.

Fließenden Verkehr überwachen, das heißt blitzen. Warum will die VG das künftig selbst machen?

Unser vordringliches Ziel ist es, die innerörtliche Verkehrssicherheit zu erhöhen. Mit den mobilen Geschwindigkeitsmesstafeln der Verbandsgemeinde wurde festgestellt, dass sich im Schnitt rund 40 Prozent der Verkehrsteilnehmer nicht an die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Dies stellt eine Gefahr für unsere Kinder, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer dar. Wir möchten zukünftig schnell und unbürokratisch reagieren können und an neuralgischen Punkten regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Hierzu zählen insbesondere Bereiche, die aufgrund der Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen besonders auffällig waren. Aber auch in verkehrsberuhigten Straßen, in denen sich Kindertagesstätten oder Schulen befinden. Wir erhoffen uns, dass die Geschwindigkeitskontrollen einen erzieherischen Charakter haben und sich Verkehrsverstöße reduzieren lassen und Unfälle vermieden werden. Das spült der VG sicher eine Menge Geld in den Haushalt? Nein, denn wir werden zwar auf der einen Seite Mehreinnahmen durch Buß- und Verwarnungsgelder haben, aber diese werden wahrscheinlich gerade ausreichen, um die Mehrausgaben im Personal- und Sachkostenbereich zu decken. Wie bereiten Sie Ihre Mitarbeiter auf diese Aufgabe vor? Sollten wir die Zuständigkeit der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung übertragen bekommen, werden unsere Mitarbeiter, die bereits als kommunale Vollzugsbeamte und Hilfspolizeibeamte ausgebildet sind, einen Lehrgang für die Geschwindigkeitsmessungen bei der Landespolizeischule absolvieren. Reicht das vorhandene Team aus, oder müssen zusätzliche Kräfte eingestellt werden? Wir gehen davon aus, dass wir das Personal aufstocken müssen. Dies wird momentan noch organisatorisch geprüft und dem Verbandsgemeinderat sodann zur Entscheidung vorgelegt. Was muss die VG investieren, welche Ausstattung braucht es mindestens für diese Form der Verkehrsüberwachung? Aktuell gehen wir von Investitionskosten von 55.000 bis 60.000 Euro aus. Für die von uns geplante Verkehrsüberwachung benötigen wir ein mobiles Geschwindigkeitsmessgerät inklusive Blitzeinheit und Auslesegerät. Weiterhin sind softwarespezifische Anforderungen zu beachten. Wären fest installierte Blitzer an gewissen Stellen in der Verbandsgemeinde nicht sinnvoller? Nein, mit einem mobilen Gerät sind wir bedeutend flexibler und können Messungen nach Bedarf durchführen. Hierdurch kann eine effektivere Verkehrsüberwachung betrieben werden. Eine stationäre Anlage kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht und bedarf der Zustimmung des Innenministeriums. Wenn der VG-Rat zustimmt: Ab wann bekommen Raser dann ihre Knöllchen aus dem Rathaus? Sollte der Verbandsgemeinderat in seiner nächsten Sitzung beschließen, einen Antrag auf Übertragung der kommunalen Verkehrsüberwachung zu stellen, kann voraussichtlich Anfang des Jahres 2019 mit den Kontrollen begonnen werden. Zu beachten ist, dass mehrere Behörden eine Stellungnahme zu unserem Antrag abgeben müssen. Eingebunden hierbei sind die Kreisverwaltung, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier, die Polizeibehörde, das Innen- und das Justizministerium, bis unser Antrag dann hoffentlich in einer Ergänzung der Anlage zur Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts mündet. Erst danach können wir ein Messgerät bestellen und mit der Qualifikation der Mitarbeiter beginnen. Generell zur Rechtslage: Wie ist das mit Verstößen, die Punkte nach sich ziehen. Wird das nicht eine Flut von Klagen nachziehen, wenn hier nicht die Polizei am Werk ist? Nein, das glaube ich nicht. Wir dürfen nur geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte einsetzen, und die Bilder sind inzwischen so hoch aufgelöst, dass es in der Regel keinen Zweifel an der Person des Fahrers gibt. Kommunen, die die Verkehrsüberwachung selbst durchführen, haben uns bestätigt, dass die meisten Verkehrssünder einsichtig sind und Klagen meistens nur in den Fällen, die einen Führerscheinentzug mit sich bringen, erhoben werden.

Bernd Frey
Bernd Frey
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