Karlsruhe Zum Ende des Monats: Maskenpflicht im badischen ÖPNV entfällt
Die neue Regelung gilt auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV). Fahrgäste, die im KVV-Verbundgebiet linksrheinisch unterwegs sind, beispielsweise in den Stadtbahnlinien S5 und S51, müssen in diesem Teil des Verbundgebietes allerdings noch bis Donnerstag, 2. Februar, einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Erst dann fällt auch im Bundesland Rheinland-Pfalz und damit in der Südpfalz die Maskenpflicht im ÖPNV weg.
Für Pendler in der Region heißt es also: Auf der Rheinbrücke wird der Mundschutz ab- bzw. aufgezogen. Auch die Maskenpflicht in Arztpraxen entfällt im Badischen zum Ende des Monats.