Karlsruhe Sperrstunde: Keine private Feiern mehr

Auch in Karlsruhe gilt nun eine Sperrstunde.
Auch in Karlsruhe gilt nun eine Sperrstunde.

Wie in so vielen Städten hat auch Karlsruhe aufgrund der steigenden Corona-Infektionen eine Allgemeinverfügung erlassen, die besonders die Gastronomie betrifft. Unter anderem ist darin zu lesen, dass auf allen öffentlichen Straßen, Plätzen und Grünanlagen nun die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht, wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dies gilt auch auf Märkten, unabhängig davon, ob der Markt draußen oder drinnen stattfinden. Gastronomiebetriebe müssen von 23 Uhr bis 6 Uhr geschlossen haben. Freitags, samstags und vor Feiertagen darf zwischen 22 Uhr und 6 Uhr kein Alkohol außer Haus verkauft werden. Auf Straßen, Plätzen und Grünanlagen darf in dieser Zeit auch kein Alkohol getrunken werden. Private Veranstaltungen und Ansammlungen mit mehr als 10 Personen sind nicht mehr erlaubt. Auch dann nicht, wenn es Verwandte sind. Mehr als 10 Personen sind nur dann erlaubt, wenn sie zum selben Haushalt gehören.

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