Elsass Fahrradfahren in Frankreich: Das gilt es zu beachten

Bei der Radtour im deutsch-französischen Grenzgebiet gelten unterschiedlichen Vorschriften.
Bei der Radtour im deutsch-französischen Grenzgebiet gelten unterschiedlichen Vorschriften.

Eine Fahrradtour durch Frankreich ist nicht nur ein schöner Ausflug für Bewohnerinnen und Bewohner der deutsch-französischen Grenzregion. Die Anreise per Zug und mit dem eigenen Fahrrad ermöglichen es, das Nachbarland zu entdecken.

Viele Verkehrsregeln und auch die vorgeschriebene Ausrüstung sind in Deutschland und Frankreich mehr oder weniger die gleichen. Doch Radfahrerinnen und Radfahrer sollten wissen, was genau erlaubt ist und was nicht. Denn Verstöße werden in beiden Ländern mit Bußgeld bestraft. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz hat einige wichtige Regeln und Vorschriften zusammengestellt.

Unterschiedliche Regeln

Musik hören und telefonieren: Beides ist in Frankreich beim Radfahren verboten. In Deutschland darf man Musik hören oder telefonieren, solange man das Verkehrsgeschehen um einen herum noch problemlos wahrnehmen kann und zum Telefonieren eine Freisprecheinrichtung benutzt. Das sieht man in Frankreich anders. Auch leise Musik oder ein Telefongespräch wirken sich negativ auf die Reaktionszeit aus und begünstigen somit Unfälle. Diese Regel kann auch nicht mit Knochenschall-Kopfhörern umgangen werden. Sobald ein Gerät in der Nähe der Ohren Geräusche abspielen kann, ist es verboten. Auch wenn die Ohren selbst frei bleiben.

Die Empfehlungen von Seiten der Gesetzgebung, Medizin und Unfallforschung sind eindeutig: Beim Radfahren immer einen Helm tragen! Und in Deutschland ist dies auch tatsächlich nur eine Empfehlung. Bei einem Unfall kann es höchstens weniger Schadenersatz geben, wenn die Verletzungen durch einen Helm weniger schlimm ausgefallen wären. In Frankreich schreibt man den meisten Radfahrerinnen und Radfahrern auch nicht vor, ob sie einen Helm tragen müssen. Nur für Kinder unter zwölf Jahren gilt eine Helmpflicht. Der Helm muss befestigt sein und die erwachsene Begleitperson ist dafür verantwortlich, dass das Kind den Helm ordnungsgemäß trägt. Diese Regel gilt sowohl für Kinder, die selbst fahren als auch für Kinder im Kindersitz, Anhänger oder auf dem Lastenrad. In Frankreich müssen Radler nachts und auch tagsüber, wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind, außerhalb geschlossener Ortschaften zudem eine Warnweste tragen.

Kindersitz auf dem Fahrrad

In Frankreich wie auch in Deutschland, dürfen Kindersitze vorne oder hinten auf dem Fahrrad angebracht werden. Ganz wichtig: Kinder bis fünf Jahre müssen in einem Kindersitz mit einem Rückhaltesystem transportiert werden, also angegurtet sein. Dies gilt auch für den Transport mit Anhänger oder auf dem Lastenrad. Beim Licht gibt es keine nennenswerten Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich. Das Fahrrad muss vorne und hinten ein Licht haben. Auch die Klingel gehört in beiden Ländern zur Pflichtausrüstung. Das Fahrrad muss über funktionstüchtige Bremsen am Vorder- und am Hinterrad verfügen. Schließlich gibt es noch einige unterschiedliche Verkehrsregeln zu beachten. Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich müssen Kraftfahrzeuge einen Mindestabstand einhalten, wenn sie Radfahrer überholen. Allerdings müssen Radfahrer sich in Frankreich mit ein bisschen weniger Platz zufriedengeben: ein Meter innerorts (in Deutschland 1,5 Meter) und 1,5 Meter außerorts (in Deutschland zwei Meter).

In Frankreich dürfen Kinder bis acht Jahre auf dem Gehweg fahren, unter der Voraussetzung die Fußgänger nicht zu stören. In Deutschland ist die Regel ähnlich, allerdings mit dem Unterschied, dass Kinder unter acht Jahren auf dem Gehweg fahren müssen und dies bis zehn Jahre dürfen. Zum Fahrradfahren darf man in Frankreich höchstens 0,5 Promille Alkohol im Blut haben, sonst droht ein Bußgeld. Wie auch in Deutschland ist es in Frankreich erlaubt, einen Hund neben dem Fahrrad mitlaufen zu lassen – mit oder ohne Leine. Dort wo eine Leinenpflicht gilt, ist diese natürlich zu beachten. Es gibt in Frankreich auch eine Leinen- und Maulkorbpflicht je nach Hunderasse. Darüber sollte man sich vor der Reise informieren.

Hohe Bußgelder

Wie alle, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen auch Radfahrer sich an die Verkehrsregeln halten oder sie riskieren ein Bußgeld. In Frankreich handelt es sich bei diesem Bußgeld in den meisten Fällen um einen Pauschalbetrag.

Ein paar Beispiele für Bußgelder in Frankreich: fehlende Beleuchtung: elf Euro; keine Warnweste nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen: 35 Euro; nicht vorschriftsmäßige Bremsvorrichtungen: 68 Euro; fahren auf dem Bürgersteig in geschlossenen Ortschaften, Telefon in der Hand halten oder Kopfhörer tragen, fahren gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung, fahren über eine rote Ampel sowie die Nichtbeachtung des Stoppschildes: 135 Euro.

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