Karlsruhe Erste Verzögerungen beim Rückbau

Sprengung der Kühltürme.
Sprengung der Kühltürme.

Müll muss weg und einfach in die Tonne stopfen geht in diesem Fall nicht. Denn Schutt, Beton oder anderer Abfall aus dem Rückbau von Atomkraftwerken muss entsorgt werden, auch wenn er nicht strahlt. Wo, das ist noch immer unklar. So gerät der Rückbau-Zeitplan für Philippsburg in Not.

Die ungeklärte Entsorgung von Bauschutt und anderem Material aus der abgeschalteten Atomanlage in Philippsburg (KKP) sorgt allmählich für Verzögerungen beim Rückbau. Lange sei der Rückbau nach Plan verlaufen, sagte ein Sprecher des Karlsruher Energieversorgers und Kraftwerksbetreibers EnBW. Da der zuständige Landkreis Karlsruhe aber seinen Entsorgungspflichten nicht nachkomme, seien die Lagerkapazitäten für das abgebaute Material auf dem Kraftwerksgelände weitgehend erschöpft und es komme zu ersten Verzögerungen.

Hintergrund der Misere ist ein schwelender Streit, der inzwischen beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg anhängig ist. Das Land will dort durchsetzen, dass solche Abfälle auf einer Deponie im Enzkreis lagern dürfen. Das war vom Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe Ende April vergangenen Jahres aber untersagt worden. Der Enzkreis hatte sich geweigert, den Betonmüll anzunehmen. Aus seiner Sicht ist die betroffene Deponie Hamberg für diese Art Müll – sogenannte freigemessene, nicht radioaktive Abfälle – nicht zugelassen. Zudem sei die Deponie in absehbarer Zeit voll. Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe hatte dem Enzkreis ungefragt eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dagegen wiederum wehrte sich der Enzkreis erfolgreich vor dem VG. Der Landkreis Karlsruhe selbst verfügt derzeit nicht über eine geeignete Deponie und hat erst vor kurzem mit der Standortsuche begonnen.

Wegen der ungeklärten Entsorgung staut sich nun das Abfallmaterial auf dem Kraftwerksgelände, das für eine Deponie erlaubt sein könnte. Vornehmlich handelt es sich dabei um Beton, der von anhaftenden radioaktiven Partikeln gereinigt und freigemessen wurde. Die Kosten dafür trägt die EnBW. „Es ist davon auszugehen, dass beim Rückbau von KKP 1 und 2 insgesamt circa 12.000 bis 24.000 Tonnen Beton über 15 bis 20 Jahre hinweg anfallen werden, die zur Deponierung freizugeben sind“, sagte eine Sprecherin des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Nach Worten eines VGH-Sprechers gibt es noch keinen Termin für die Berufungsverhandlung. Frühestens Ende des Jahres könnte es so weit sein. Dann werden die Parteien auch mündlich gehört. Neben dem Gerichtsverfahren würden alternative rechtliche und technische Optionen geprüft, sagte die Sprecherin des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

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