Kaiserslautern Westpfalz-Klinikum: Krankenbesuche ab Montag wieder erlaubt – Schnelltest nötig

Die Lockerungen gelten für die vier Standorte des Klinikums Kaiserslautern, Kusel, Kirchheimbolanden und Rockenhausen. Das Foto
Die Lockerungen gelten für die vier Standorte des Klinikums Kaiserslautern, Kusel, Kirchheimbolanden und Rockenhausen. Das Foto zeigt den Standort Kaiserslautern.

Das Besuchsverbot für Angehörige am Westpfalz-Klinikum wird ab Montag ausgesetzt. Wie das Klinikum am Donnerstag mitteilte, dürfen ab dem 14. Juni Patienten wieder von einem nahen Verwandten am Tag für eine Stunde besucht werden. Voraussetzung: ein negatives Schnelltest-Ergebnis.

Die Lockerungen gelten für die vier Standorte des Klinikums Kaiserslautern, Kusel, Kirchheimbolanden und Rockenhausen. Ab Montag dürfen demnach Patienten wieder Besuch „von nahestehenden Angehörigen und Personen wie Eltern, Ehe- oder Lebenspartnern und Verlobten empfangen“, heißt es in einer Mitteilung des Klinikums. Es gilt die Regel: ein Besucher pro Patient für eine Stunde am Tag.

„Wir sind froh, dass wir unseren Patienten und ihren Angehörigen angesichts der sinkenden Infektionszahlen diese Lockerungen ermöglichen können. Denn uns ist durchaus bewusst, dass das Besuchsverbot für viele schwer zu ertragen war“, sagte Peter Förster, der Geschäftsführer des Klinikums. „Der Infektionsschutz unserer Patienten und Mitarbeiter hat natürlich auch weiterhin höchste Priorität.“

Wer seine Angehörigen besuchen möchte, muss ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden ist. Das Westpfalz-Klinikums betreibt in der „Alten Eintracht“ ein Corona-Testzentrum, in dem Schnelltests angeboten werden, zudem gibt es in der ganzen Stadt noch weitere Testmöglichkeiten. Geimpfte dürfen das Klinikum auch ohne Schnelltest betreten, dazu muss am Eingang ein Impfpass oder ein Impfnachweis vorgelegt werden. Das Westpfalz-Klinikum weist darauf hin, dass ein vollständiger Impfschutz besteht, wenn die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.

Ebenfalls von der Testpflicht befreit sind Besucher, die an Corona erkrankt waren und wieder genesen sind. Als Nachweis müssen sie im Klinikum ein Schreiben des Gesundheitsamtes oder einen positiven PCR-Test vorweisen. Der positive PCR-Test muss mindestens 28 Tage zurückliegen, darf aber nicht älter als sechs Monate sein.

Maske weiterhin Pflicht

Im Westpfalz-Klinikum gilt trotz der Lockerungen für Besucher die Pflicht, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Ebenso gelten weiter die Hygiene-Richtlinien wie Mindestabstand und Handdesinfektion. Personen, die Symptome haben, die auf eine Covid-19-Infektion hinweisen, dürfen das Klinikum nicht betreten.

„Wir wissen, dass das für alle eine riesige Herausforderung war“, so Förster mit Blick auf die vergangenen Monate. Er appelliert daran, sich impfen zu lassen und sich weiter an die Hygieneregeln zu halten.

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