Kaiserslautern
Wenn es beim Polizeieinsatz kracht
Im Zweibrücker Stadtteil Mörsbach war es im vergangenen Monat zu einem kuriosen Zwischenfall gekommen: Auf einer Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn rutschte ein Polizeiauto in den Straßengraben. Im Prinzip handelte es sich um ein Ausweichmanöver, weil vorausfahrende Autofahrer den Streifenwagen bemerkt und sehr scharf abgebremst hatten – bis hin zur Vollbremsung. Um einen Unfall zu vermeiden, musste das Polizeiauto in den Grünstreifen ausweichen. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden betrug rund 1000 Euro. Ein Beispiel aus der Region, aber kein Einzelfall, wie das Polizeipräsidium Westpfalz auf Nachfrage informierte.
84 Unfälle mit Dienstfahrzeugen hat das Präsidium in seiner Statistik für 2023 erfasst. In 17 Fällen nutzten die Streifen dabei Sonder- und Wegerechte. Sonderrechte erlauben gemäß Straßenverkehrsordnung bestimmten Verkehrsteilnehmern, gewisse Vorgaben zu missachten. Im Fall der Wegerechte muss sich das Fahrzeug optisch und akustisch bemerkbar machen. Acht der 84 Unfälle waren laut Präsidium selbst verursacht, neunmal waren andere Verkehrsteilnehmern schuld. Zwei Menschen wurden insgesamt verletzt, der verursachte Sachschaden an Streifenwagen betrug insgesamt knapp 147.000 Euro. Die Anzahl solcher Unfälle ist im Jahresvergleich leicht rückläufig: 2022 lag sie bei 110, im Jahr davor bei 103. Wildunfälle sind laut Polizei in dieser Statistik nicht berücksichtigt, einfache Parkrempler und Unfälle im nichtöffentlichen Verkehrsraum, etwa auf dem eigenen Gelände, hingegen schon.
Vorfahrtsregeln, Tempolimit und rote Ampeln gelten für Polizisten, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr und Zoll immer dann nicht, wenn sie dringend „hoheitliche Aufgaben“ erfüllen müssen. Rettungsdienste sind von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ebenfalls befreit, wenn es um Leben und Tod oder zumindest um die Abwehr von schweren gesundheitlichen Schäden geht. Allerdings sei das kein Freibrief, stellt die Polizei klar. Verkehrsregeln dürften nur missachtet werden, wenn dies in einem angemessenen Verhältnis zur dadurch verursachten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit stehe. Für die Beamten am Steuer heißt das: Sie müssen permanent abwägen, ob die Schwere einer Straftat oder die drohende Gefahr ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer rechtfertigt. Das sichere Ankommen am Einsatzort und der Ausschluss einer konkreten Gefährdung der Insassen oder anderer Verkehrsteilnehmer haben dabei absolute Priorität.
Jeder Verkehrsunfall mit Polizeibeteiligung wird insbesondere darauf geprüft, ob die Beamten ihre Sorgfaltspflicht eingehalten haben. Um Neutralität zu gewährleisten, werden Dienstunfälle immer von einer unbeteiligten Dienststelle aufgenommen. Im Fall des Zweibrücker Unfalls im vergangenen Juni waren deshalb Beamte aus Pirmasens vor Ort.
Ein Fahrsicherheitstraining ist Teil der Ausbildung von jungen Polizeibeamten, für Polizisten im Einsatz gibt es Fortbildungen. Dabei werde grundsätzlich ein „sensibles und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr“ vermittelt. Dennoch ließen sich Unfälle nicht komplett vermeiden – nicht zuletzt, weil nicht immer voraussehbar ist, wie andere Verkehrsteilnehmer sich verhalten. Laute Musik im Auto und Ablenkung durch das Smartphone könnte dazu führen, dass Fahrer zu spät ein Einsatzfahrzeug bemerken. Wer sich an das Tempolimit halte und genügend Abstand zum Vordermann lasse, könne besser rechtzeitig auf unvorhergesehene Situationen reagieren.
Mit der Frage, wie Unfälle mit Dienstfahrzeugen reduziert werden können, beschäftigt sich laut Polizei auch eine landesweite Arbeitsgruppe, deren Ziel es sei, Ursachen zu erheben und Lösungsansätze zu erarbeiten.
Ob ein Streifenwagen nur mit Blaulicht oder zusätzlich mit Sirene unterwegs ist, entscheidet die jeweilige Situation. Wenn die Polizei beispielsweise Straftäter bei einem Überfall oder einer potenziellen Geiselnahme nicht vorwarnen will, bleibt das Martinshorn aus. Gleiches gilt bei der Sicherung von Unfall- und Gefahrenstellen, bei Einsatzfahrten und der Begleitung von Fahrzeugen oder geschlossenen Verbänden. Die Sirene wird generell nur in Verbindung mit Blaulicht verwendet. Beides darf nur eingeschaltet werden, wenn höchste Eile geboten ist, etwa, um Menschenleben zu retten, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwenden oder flüchtige Personen zu verfolgen. Dann soll allen Verkehrsteilnehmern klar gemacht werden: Sie müssen sofort freie Bahn schaffen.