Diagnose Demenz RHEINPFALZ Plus Artikel Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Nicht bis zur Krankheit warten

Karl Martin Lehnung ist Ansprechpartner für Fragen rund um Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Karl Martin Lehnung ist Ansprechpartner für Fragen rund um Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Wer jung ist, denkt selten daran, was ihn später erwarten kann. Bei schweren Krankheiten wie einer Demenz fehlt dann eine gute Vorsorge. Karl Martin Lehnung erklärt, warum eine Patientenverfügung schon etwas für junge Menschen ist und erklärt, worauf es dabei ankommt.

Karl Martin Lehnung ist Geschäftsführer des Awo-Betreuungsvereins in der Schumannstraße. „Eine Patientenverfügung ist etwas, das sollte jeder machen“, sagt er – unabhängig vom Alter oder einer bereits bestehenden Krankheit. „Man sollte sich frühzeitig, ab dem 18. Lebensjahr, damit beschäftigen. Es ist nicht nur ein Thema für ältere Menschen, sondern auch für jüngere“, ergänzt er. Denn die folgende Formulierung in den häufig genutzten Vordrucken zeigt eine Schwierigkeit auf, erklärt er: „Ich habe diese Verfügung nach sorgfältiger Überlegung im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte in eigener Verantwortung und ohne äußeren Druck erstellt“, steht da. Das könne gerade bei einer Demenz ein schwieriger Passus sein. Daher sei es besser, sich früh damit zu beschäftigen. „Ich vergleiche es gerne mit einer Versicherung. Wenn der Totalschaden eingetroffen ist, ist es zu spät für eine Versicherung.“

In Kaiserslautern gibt es vier Betreuungsvereine: neben der Awo den des Deutschen Roten Kreuzes, der Lebenshilfe und des Sozialdienstes katholischer Frauen und Männer. Sie bieten kostenlose Informationsgespräche zu Vorsogevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.

Den eigenen Willen genau festhalten

Lehnung hat alle wichtigen Informationen und Vordrucke in einer Mappe gesammelt, die er bei Informationsgesprächen austeilt. „Wir haben uns mit den vier Betreuungsvereinen dahingehend abgestimmt, dass wir die Vordrucke des Bundesjustizministeriums nutzen“, erklärt er. Diese bestehen aus Textbausteinen zum Ankreuzen. Das sei für die meisten Menschen einfacher, als sie selbst zu formulieren.

Die Patientenverfügung regele verschiedene Anwendungsfälle, zum Beispiel, was für den Fall, dass man selbst „infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (zum Beispiel bei Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage“ ist, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu sich zu nehmen. Sie regelt, was im entsprechenden Fall an medizinischen Maßnahmen getan oder unterlassen werden soll. Darunter fallen Aspekte wie künstliche Ernährung, Wiederbelebungsmaßnahmen oder künstliche Beatmung, eine Entscheidung, ob eine Bluttransfusion gegeben werden soll. „Das sind alles Sachen, die jeder für sich festlegen muss. Es sind höchst individuelle Entscheidungen, was man selbst als lebenswert erachtet“, sagt Lehnung.

Patientenverfügung nicht wegschließen

„Wenn Sie keine Patientenverfügung haben, wird alles Notwendige getan, um Sie am Leben zu erhalten“, sagt Lehnung. Wer das nicht wolle, solle seinen Willen diesbezüglich festhalten. „Die Patientenverfügung deckt immer eine kurze Zeitspanne ab zwischen Leben und Tod“, so Lehnung. Daher gehöre auch dazu, sich mit dem Gedanken auseinandersetzen, „wo, wenn der Sterbeprozess eintritt oder der Tod kurz bevorsteht, man versterben will“. Auch dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten zum Ankreuzen: Sterben im Krankenhaus, wenn irgendmöglich zu Hause sterben oder in einem Hospiz.

Damit der eigene Wille auch umgesetzt werden kann, ist es „wichtig, dass die Patientenverfügung bekannt ist. Deswegen lege ich nahe, dass man sie auch mit dem Hausarzt bespricht“, erklärt Lehnung. Sie sollte außerdem gut zugänglich aufbewahrt werden. Kopien sollten an nahestehende Menschen übergeben oder in einer Pflegeeinrichtung hinterlegt werden. „Für alleinstehende Menschen empfiehlt es sich, am Kühlschrank oder im Geldbeutel einen entsprechenden Vermerk auf die Dokumente zu hinterlegen“, erläutert er.

Vorsorgevollmacht als nützliche Ergänzung

Klar sei aber auch: „Sie ist nur so viel wert, wie eine bevollmächtigte Person oder der gesetzliche Betreuer, der Kenntnis davon hat, auch rein praktisch gewillt ist, diese durchzusetzen.“

Eine Vorsorgevollmacht sei für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit zudem hilfreich. Sie werde einem Menschen, „dem man 100 Prozent vertraut“ erteilt - durch sie lasse sich eine gesetzliche Betreuung vermeiden. Darin lassen sich unter anderem Aspekte der Gesundheitssorge und Pflegebedürfigkeit, zu Wohnungsangelegenheiten und der Vermögenssorge regeln. Im Grunde gehe es für den Bevollmächtigten darum, „das normale Geschäftsleben eines Menschen“ im Sinne desjenigen zu regeln. Mit dieser Person – in vielen Fällen ist es ein naher Angehöriger – solle auch besprochen werden, dass eine Patientenverfügung besteht und was darin festgehalten wurde. Denn diese Person müsse diese am Ende auch durchsetzen. „Es ist eine große Verantwortung. Darüber sollte man sich als Vorsorgebevollmächtigter bewusst sein“, so Lehnung. Mit Blick auf eine Demenz sei die Formulierung wichtig: „Die Vollmacht bleibt auch in Kraft, wenn ich nach der Errichtung geschäftsunfähig geworden sein sollte“, liest Lehnung vor.

Der Unterschied zur gesetzlichen Betreuung

„Für den Fall, dass ich niemanden habe, der rein praktisch etwas machen könnte, ist darüber nachzudenken, ob man eine Betreuungsverfügung aufsetzt“, sagt er. Im Vergleich zur Vorsorgevollmacht werde bei der gesetzlichen Betreuung vor allem die Vermögensverwaltung vom Betreuungsgericht überprüft. Über die gesetzliche Betreuung und wie man das Amt ehrenamtlich ausüben kann, informieren die Betreuungsvereine.

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