Kaiserslautern Schäfer: Ein Fall von exemplarischer Bedeutung

„Was würden Sie machen, wenn Sie so ein Kind hätten? Würden Sie die Entscheidung einfach schlucken?“ Das fragt Professor Gerhard Rupprath, früherer Chefarzt der Kinderklinik, der der Elterninitiative pro Oberärztin Dagmar Dundurs als Berater angeschlossen ist. Rupprath und inzwischen 40 Familien kämpfen für die weitere KV-Ermächtigung der Oberärztin zur Behandlung neurologisch erkrankter, gesetzlich versicherter Kinder an der Kinderambulanz des Westpfalz-Klinikums (wir berichteten mehrfach).

Die Kinderärztin Dagmar Dundurs war seit 2005 am Westpfalz-Klinikum von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ermächtigt, neuropädiatrisch erkrankte Kinder zu behandeln. Diese Ermächtigung wurde ihr im Sommer erst erteilt und dann doch wieder entzogen, da sie nicht über die seit 2006 geforderte Zusatzqualifikation Neuropädiatrie verfügt. Über 400 Kinder, beispielsweise Epileptiker oder Rollstuhlkinder, sind davon betroffen. Die Kassenärztliche Vereinigung, die dafür zuständig ist, die regionale Versorgung zu sichern, hat den Eltern als Alternative Arztadressen in ganz Rheinland-Pfalz genannt. Das sehen die Eltern der kranken Kinder als unzumutbar an, zumal viele der Alternativ-Ärzte ebenfalls nicht die dreijährige Zusatzausbildung zum Neuropädiater absolviert haben. Eine betroffene Mutter, Sylvia Weis aus Obernheim-Kirchenarnbach, hat eine Elterninitiative begründet, der inzwischen 40 Familien angehören. Sie wollen sich mit der Entscheidung gegen Dagmar Dundurs nicht abfinden. Ihre Unterstützung haben die beiden Bundestagsabgeordneten Gustav Herzog und Anita Schäfer zugesagt. Schäfer hat an die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Sigrid Ultes, geschrieben. Schäfer weist „auf die geradezu exemplarische Bedeutung dieses Falles“ hin, „der in seiner Konsequenz die vielfältigen Bemühungen zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung im ländlichen Bereich konterkariert“. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition werde als eines der gesundheitspolitischen Kernziele eine bessere ambulante Versorgung angestrebt, indem man die Krankenhäuser in unterversorgten Gebieten einbeziehe, schreibt die Bundestagsabgeordnete weiter. Das von Sylvia Weis eingeschaltete Sozialministerium in Mainz zieht sich in seiner Antwort auf die gesetzlichen Regelungen zurück, erläutert die geltenden Grundlagen für eine neuropädiatrische ambulante Versorgung gesetzlich versicherter Kinder und argumentiert damit, dass die Landesregierung keinen Einfluss auf die Entscheidungen von Kassenärztlicher Vereinigung und gesetzlichen Krankenkassen nehmen könne. Die KV habe der Landesregierung versichert, so schreibt ein Ministeriumsvertreter im Namen von Gesundheitsminister Alexander Schweitzer, dass durch die Entscheidung „keine Versorgungslücken“ entstünden. An alle betroffenen Eltern sei eine Liste mit Alternativ-Ärzten geschickt worden, habe die KV dem Ministerium mitgeteilt. Sylvia Weis spricht in diesem Zusammenhang von einer „Lüge“. Die Ärzte-Liste sei bis jetzt nur ihr zugeschickt worden. Darüber habe sie das Ministerium inzwischen auch informiert. (ita)

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