Kaiserslautern Pfaff-Gelände: Beschwerde abgelehnt

Bei der Entwicklung des Pfaff-Geländes liege kein Anfangsverdacht für strafbares Handeln vor, erklärt der Zweibrücker Generalsta
Bei der Entwicklung des Pfaff-Geländes liege kein Anfangsverdacht für strafbares Handeln vor, erklärt der Zweibrücker Generalstaatsanwalt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken hat die Beschwerde des Kaiserslauterer Geschäftsmannes Matthias Auchter zurückgewiesen. Auchter hatte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt, weil die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern in Sachen Pfaff-Gelände keine Ermittlungen aufgenommen hat.

Auchter hatte, wie mehrfach berichtet, gegen verschiedene Verantwortliche des Stadtvorstandes und der Stadtverwaltung, der Stadtwerke Kaiserslautern und der Pfaff-Areal-Entwicklungsgesellschaft Anzeige erstattet und Vorwürfe des Subventionsbetruges, der Untreue und des Betruges im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Verkauf von Grundstücken des ehemaligen Pfaff-Geländes erhoben. Die Staatsanwaltschaft hatte die Vorwürfe geprüft und erklärt, dass kein strafprozessualer Anfangsverdacht für eine strafbare Verletzung von Wettbewerbsregeln erkennbar sei. Dagegen hatte Auchter in Zweibrücken Beschwerde eingelegt. Wie der Zweibrücker Generalstaatsanwalt Martin Graßhoff nun auf Anfrage der RHEINPFALZ erklärte, hat seine Behörde mit Bescheid vom 20. November die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. „Die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken bestätigte nach eigener Prüfung des Anzeigevorgangs die Bewertung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, dass bezüglich der beanzeigten oder sonstigen Verantwortlichen des Stadtvorstands und der Stadtverwaltung Kaiserslautern sowie von Gesellschaften, bei denen die Stadt (Mit-)Gesellschafter ist, im Zusammenhang mit dem Erwerb, Verkauf und der Entwicklung des sogenannten Pfaff-Geländes in Kaiserslautern kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten vorliegt“, erklärte Graßhoff. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern habe somit zutreffend von der Aufnahme von Ermittlungen abgesehen.

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