Kaiserslautern Oberbürgermeister Weichel für vehementes Vorgehen gegen geistige Brandstiftung

Anders als das Verwaltungsgericht Chemnitz zuvor entschied letztlich das OVG in Sachsen im Fall der rechtsradikalen Plakate.
Anders als das Verwaltungsgericht Chemnitz zuvor entschied letztlich das OVG in Sachsen im Fall der rechtsradikalen Plakate.

Nachdem das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag entschieden hat, dass die Wahlplakate der rechtsextremen Kleinstpartei „Der Dritte Weg“ mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ entfernt werden müssen, zeigte sich Oberbürgermeister Klaus Weichel sehr zufrieden und drückte seine Solidarität mit der Amtskollegin in Sachsen aus. „Ich bin froh und erleichtert über die heutige Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts. Die Kollegin in Zwickau, Oberbürgermeisterin Constance Arndt, hat in der Sache meine volle Unterstützung und völlig richtig gehandelt“, teilte Weichel mit. „Die Wahlplakate mit der Aufschrift ,Hängt die Grünen’ sind ein Unding und haben in einer Demokratie nichts verloren. Es steht für mich außer Frage, dass wir auch in Kaiserslautern mit maximaler Vehemenz gegen diese Form der geistigen Brandstiftung vorgehen würden.“ Das OVG gab dem Eilverfahren der Stadt Zwickau recht und urteilte, die Plakate – die in Sachsen und Bayern aufgetaucht waren – erfüllen den Tatbestand der Volksverhetzung.

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