Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Nach sexuellem Missbrauch am St. Franziskus: Fall ist abgeschlossen

An der St.-Franziskus-Realschule war es zwischen Sommer 2024 und Januar 2025 zu sexuellem Missbrauch gekommen – ein Lehrer hatte
An der St.-Franziskus-Realschule war es zwischen Sommer 2024 und Januar 2025 zu sexuellem Missbrauch gekommen – ein Lehrer hatte gegenüber einer minderjährigen Schülerin seine Machtposition ausgenutzt.

Über Monate hat ein Lehrer der St.-Franziskus-Schule in Kaiserslautern eine Schülerin sexuell missbraucht – dafür wurde er verurteilt. Der RHEINPFALZ liegt der Beschluss vor.

Der Fall hatte sie alle schwer getroffen, Schülerinnen wie Kollegium, Geschwister, die bestürzten Eltern. „Wir sind erschüttert“, sagte Christian Sieber damals, der Leiter der St.-Franziskus-Realschule. Er sprach von einer „sehr, sehr großen Belastung“. Von ausgenutztem Vertrauen. Im Januar 2025 war der Vorwurf an die Öffentlichkeit gedrungen, ein heute 41-jähriger Lehrer habe ein Mädchen der Einrichtung mehrfach sexuell missbraucht – zum Zeitpunkt der Taten, ab Sommer 2024, war es laut Behörden 15 oder 16 Jahre alt. Ganz genau lasse sich das nicht mehr feststellen, hieß es. Wie erst jetzt auf Nachfrage bekanntgeworden ist, hat das Amtsgericht Kaiserslautern bereits im Juni eine Entscheidung getroffen. Demnach ist der Pädagoge des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen schuldig, hier einer minderjährigen Schülerin. Verhängte Freiheitsstrafe: zehn Monate, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss er 12.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

Zwei strafmildernde Umstände nach einem Einspruch

Seinen Beschluss gefasst hat das Amtsgericht am 26. Juni 2025, das zweiseitige Schreiben liegt der RHEINPFALZ vor. Nachdem der Täter den ersten Strafbefehl vom März – ein Jahr auf Bewährung – nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt hatte, schraubte die Richterin die Strafe auf zehn Monate herunter. Zu den Gründen schreibt sie: Der 41-Jährige habe seinem Opfer die „Aussage vor Gericht erspart“ – und selbst „massive berufliche Nachteile erlitten“.

Wie genau sich diese ausgewirkt haben? Auf Nachfrage der Redaktion schildert das Udo Gehring, der Leitende Oberstaatsanwalt in Kaiserslautern. So habe der Lehrer, einerseits, seine Kündigung ohne Widerspruch gebilligt – als Trägerin der katholischen Mädchenschule hatte ihn das Bistum Speyer zum 31. Januar 2025 entlassen. Andererseits, so Gehring, habe er danach keinen Job angetreten, in dem er Kinder und Jugendliche unterrichtet. Zwei strafmildernde Umstände, befand das Gericht. Dem abgeänderten Strafbefehl, also der rechtskräftigen Verurteilung, hatten der Beschuldigte, sein Verteidiger sowie die Staatsanwaltschaft im vergangenen Juni zugestimmt – ohne mündliche Hauptverhandlung. Nach bestätigten RHEINPFALZ-Informationen war der Mann nicht verbeamtet. Heute arbeitet er in einem Haus der Erwachsenen- und Weiterbildung, mit Minderjährigen soll er dort nicht in Kontakt stehen.

Zu Einzelheiten des Falls will sich die Staatsanwaltschaft eigenen Angaben zufolge nicht weiter äußern – das gebiete der Opferschutz sowie der Gedanke der Resozialisierung, heißt es. Dass es sich jedoch weder um eine Vergewaltigung noch um körperlich gewalttätige Übergriffe handelte, hatte Gehring schon im Januar erklärt. Die Taten, sagte er damals, seien im „strafrechtlich niederschwelligen Bereich“ anzusiedeln.

Es begann Anfang 2024 mit „sexuellen Anzüglichkeiten“

Was sich sagen lässt, ist: Im Laufe des Jahres 2023 bereits offenbart sich die Schülerin dem Lehrer der St.-Franziskus-Schule. Sie klagt über private Probleme, über Sorgen – schließlich ist er mit der Pflicht betraut, sie gewissenhaft zu unterstützen. Ihr seelisch beizustehen. Das geht aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts hervor, welchen die RHEINPFALZ einsehen konnte. Nach einiger Zeit, so heißt es darin, gewinnt er das Vertrauen des Mädchens. Und gleichzeitig das der Mutter. Sie wähnt ihre Tochter in schützenden Händen – und erlaubt ihr, sich außerhalb des Unterrichts mit dem Lehrer zu treffen. Im persönlichen Gespräch bestätigt sie das gegenüber der Redaktion. Ab Frühjahr 2024 lässt er laut Beschluss dann „erste sexuelle Anzüglichkeiten“ fallen. Später, zwischen Sommer 2024 und Januar 2025, kommt es schließlich zu drei intimen Übergriffen – zwei davon in einem Büro der Realschule. So viel zum Tathergang.

Als Beweismittel dienten dem Gericht die Aussagen von 18 Zeugen. Dazu Screenshots privater Chatverläufe, Fotos. Ursprünglich hatten die Eltern dem Rektorat die Vorfälle gemeldet, das Bistum erstattete daraufhin Anzeige. Zum Schutz der Schülerin werden Details, die im Strafbefehl auftauchen, hier ausgespart. Nicht unbedeutend, so Gehring: Als Lehrer, der sie benotet, hat der Täter eine Machtposition ausgenutzt. Er hat das Vertrauen eines Mädchens missbraucht, das er eigentlich hätte schützen müssen. Am Telefon betont der Leitende Oberstaatsanwalt gegenüber der RHEINPFALZ: „Es kommt nicht darauf an, was passiert ist – sondern dass es passiert ist.“

Und das bedeutet konkret? Nun ja, laut Gesetz können sexuelle Handlungen von Lehrkräften mit Schülerinnen oder Schülern strafbar sein (§174 StGB), selbst „wenn sie nicht vorsätzlich gegen den Willen“ derer ausgeführt werden, teilt Gehring mit. Hintergrund sei das Abhängigkeitsverhältnis. Hier, an der Kaiserslauterer Realschule, sei das der Fall gewesen. Ansonsten wären „andere, schwerere Straftatbestände erfüllt“, so der Jurist.

Schülerin noch heute in psychologischer Behandlung

Vor einer Aufarbeitung des Missbrauchs scheint das Bistum jedenfalls nicht zurückgeschreckt zu sein, von mehreren Seiten ist das zu hören. Gleich nach Bekanntwerden der Anschuldigungen, im Januar 2025, hatte die Schulleitung mit Bestürzung reagiert – die Diözese versuchte, möglichst transparent zu handeln. Erst die Pressemitteilung, dann das große RHEINPFALZ-Interview, in dem Realschul-Chef Sieber sagte: „Es gab keine Verdachtsmomente, weil der Lehrer sich – nach außen hin – an die Regeln gehalten hat.“ Er sei einer gewesen, den die Kollegen „um Rat gefragt“ hätten. Einer von denen, „die eigentlich das, was passiert ist, verhindern sollen“, meinte Ursula Vollrath, die Rektorin des St.-Franziskus-Gymnasiums. Als „sehr beliebt“ beschrieb sie ihn, als zugewandt. „Leider zeigt der Fall, dass es trotz vieler Präventionsmaßnahmen keine hundertprozentige Sicherheit gibt“, antwortet das Bistum Speyer auf Anfrage. Verhaltenskodex, Schutzkonzept (ISK), Regeln – der Lehrer habe alle getäuscht. Die Konsequenz? Wie das Bistum versichert, hat es das ISK seiner Schulen auf den Prüfstand gestellt. „Immer wieder hinsehen“, das sei die Mahnung.

Man dürfe die Geschehnisse jetzt nicht verschweigen, fordert die Mutter der betroffenen Jugendlichen. Über den Fall müsse berichtet, müsse gesprochen werden, sagt sie. So schmerzhaft das ist. Ihre minderjährige Tochter, mittlerweile auf einer anderen Schule, werde noch heute psychologisch betreut. Das alles lasse sie nicht los. „Wir haben dem Lehrer unser Vertrauen geschenkt. Uns vier, fünf Monate zuvor für die Unterstützung bedankt“, erzählt sie. „Für uns ist das belastend.“

„Eltern, macht eure Augen auf!“, wolle sie als Mutter sagen. „Hört zu!“

Hinweis der Redaktion

Die RHEINPFALZ berichtet in anonymisierter Form, weil der Fall Fragen des Kinderschutzes und der Aufsicht an Schulen von erheblicher lokaler Bedeutung berührt.

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