Kaiserslautern Nach Kaiserslautern verwiesen

Die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken hat die Strafanzeige gegen verschiedene Verantwortliche von Stadtverwaltung, Politik, SWK und Pfaff-Areal-Entwicklungsgesellschaft (PEG) an die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern übermittelt. Sie sei zur Prüfung der Anzeige örtlich und sachlich zuständig. Das erklärte Generalstaatsanwalt Martin Graßhoff gestern auf Anfrage der RHEINPFALZ.

Der Lauterer Geschäftsmann Matthias Auchter hatte in seiner Strafanzeige Vorwürfe des Subventionsbetruges, der Untreue und des Betruges im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Verkauf von Grundstücken des ehemaligen Pfaff-Geländes in Kaiserslautern erhoben. Zugleich hatte er darum gebeten, eine andere als die Lauterer Staatsanwaltschaft mit der Untersuchung der Vorwürfe zu befassen, um eine neutrale und objektive Prüfung sicherzustellen (wir berichteten am Dienstag). Dazu erklärte Graßhoff gestern, Gründe, die für die Beauftragung einer anderen Staatsanwaltschaft als der Kaiserslauterer sprechen könnten, lägen nicht vor. Eine inhaltliche Prüfung der Strafanzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken sei nicht erfolgt, so Graßhoff. Diese Prüfung erfolge durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern. Matthias Auchter, der die Strafanzeige gegen Oberbürgermeister Klaus Weichel und weitere zehn Verantwortliche von Stadtverwaltung, Politik, SWK und PEG gestellt hatte, erklärte gestern, er habe nur gegen die Personen Anzeige erstattet, von denen er Kenntnis hatte, dass sie über die Inhalte der Geschäfte auf dem Pfaff-Gelände informiert waren. Er habe nur solche Personen beschuldigt, die sich für ihn erkennbar betätigt oder geäußert hatten oder auf Grund ihres Amtes unbedingt die Kenntnis und auch das Verständnis von den Vorgängen hatten haben müssen. Von den anderen Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Stadtratsmitgliedern, die von ihm nicht beschuldigt worden seien, wisse er nicht, inwieweit sie von den aktenkundigen Vorgängen tatsächlich Kenntnis und Verständnis hatten, so Auchter.

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