Kaiserslautern Nach Hickhack um Ehrengrab für Horst Eckel: Wie das in Kaiserslautern geregelt ist

Die Ehrengrabstätte von Fritz Walter auf dem Kaiserslauterer Hauptfriedhof.
Die Ehrengrabstätte von Fritz Walter auf dem Kaiserslauterer Hauptfriedhof.

Seit Tagen sorgt das Hickhack um eine Ehrengrabstätte für Horst Eckel, dem Fußball-Weltmeister von 1954, für Aufregung. Die Gemeinde Vogelbach hat kein Geld, um ihrem Ehrenbürger die letzte Würdigung zu erweisen. Die RHEINPFALZ hat nachgefragt, ob sich die Geschichte in Kaiserslautern auch so zugetragen hätte.

„Wir haben relativ klare Regeln“, sagt Gerhard Prottung, Leiter des Referats Grünflächen bei der Stadtverwaltung. So sei es üblich, dass Ehrenbürger auch ein Ehrengrab erhalten. Das war beispielsweise im Fall von Norbert Thines, dem langjährigen FCK-Präsidenten, so. „Da gibt es dann gar keine Diskussionen, da muss auch niemand anfragen“, so Prottung. Die Verwaltung mache in so einem Fall eine Vorlage für die nächste Stadtratssitzung. „Die Zustimmung erfolgt in der Regel einstimmig.“

Der Stadtrat muss zustimmen

Nach dem Tod von Norbert Thines beispielsweise ging alles ganz schnell. Am 17. Juni 2021 starb Thines im Alter von 80 Jahren, im Juli stimmte der Stadtrat für die Ehrengrabstätte. Wobei sich der Chef des Grünflächenreferates keinesfalls über das Verhalten der Vogelbacher lustig machen oder gar erheben will. „So eine kleine Gemeinde hat einfach keine Erfahrung damit, für die war das Neuland.“

Auch Fritz Walter hat ein Ehrengrab

Auf dem Kaiserslauterer Hauptfriedhof gibt es 19 Ehrengräber, darunter die letzten Ruhestätten neun früherer Oberbürgermeister. Auch das Grab des am 28. Februar 2018 verstorbenen ehemaligen Oberbürgermeisters Bernhard J. Deubig ist eine Ehrengrabstätte. Ebenso das Grab von Fritz Walter und seiner Ehefrau Italia. Der Ehrenspielführer der deutschen Nationalmannschaft war am 17. Juni 2002 verstorben.

In der Kaiserslauterer Friedhofs- und Begräbnisordnung ist ausdrücklich festgelegt, dass die Zuerkennung eines Ehrengrabs einen Beschluss des Stadtrates erfordert. Generell werden die Anfragen „restriktiv behandelt“. Wenn es sich lediglich um honorige Bürger handele, werde ein Ehrengrab in der Regel abgelehnt, so Prottung. Es gebe aber immer eine Einzelfallbetrachtung.

Beerdigungsgebühren werden nicht übernommen

Grundsätzlich kommt die Stadt Kaiserslautern nicht für die reinen Beerdigungsgebühren auf. „Wir übernehmen das Nutzungsrecht für die Ewigkeit an der Grabstätte, also so etwas wie die Platzmiete“, so Prottung. Die Errichtung eines Grabmals sei Angelegenheit der Familie und der Angehörigen, informierte Nadin Robarge, Sprecherin der Stadtverwaltung. Wird eine Ehrengrabstätte vergeben, können die Hinterbliebenen für die verstorbene Person ein- bis zweistelliges Grab aussuchen. In dem Wahlgrab ist damit auch zu einem späteren Zeitpunkt die Bestattung des Ehepartners oder Lebensgefährten möglich.

Extra-Blumenschmuck zum runden Geburtstag

In Absprache mit den Hinterbliebenen erfolge die Grabpflege, erklärt Prottung. Auf Wunsch gibt es eine komplette Erstbepflanzung. Später werden die Grabstätten einer einfachen Pflege durch die Friedhofsunterhaltung unterzogen. An runden Geburts- und Todestagen der Verstorbenen werden die Ehrengräber mit einem Kranz oder einer Blumenschale geschmückt. Die Sachkosten belaufen sich nach Angaben der Friedhofsverwaltung auf 200 Euro im Jahr pro Grabstätte, plus 20 Arbeitsstunden.

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