Kaiserslautern Nach Autodiebstählen: 20-Jähriger muss nicht in psychiatrisches Krankenhaus

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Wegen mehrerer Autodiebstähle und damit zusammenhängender Vergehen muss sich ein 20-Jähriger vor Gericht verantworten. Doch wie steht es um seine Schuldfähigkeit?

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, im Januar und Februar in Kaiserslautern eine Reihe von rechtswidrigen Taten begangen zu haben. So soll er mehrere hochwertige Autos der Marken BYD, Audi, Mercedes und Jeep gestohlen oder dies versucht haben, nachdem er zuvor die Fahrzeugschlüssel gestohlen haben soll. Außerdem habe er gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr begangen, indem er einmal auf seine Mutter und einmal auf eine Polizeibeamtin zugefahren sei. Schließlich sei er mehrfach vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis gefahren und habe einmal getankt, ohne zu zahlen.

Der Angeklagte hatte die Taten überwiegend bereits am ersten Verhandlungstag vor einer Jugendstrafkammer des Landgerichts Kaiserslautern eingeräumt, die gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr jedoch bestritten. Am dritten Verhandlungstag erstattete ein psychiatrischer Sachverständiger sein Gutachten. Er habe den Angeklagten mehrfach in der Pfalzklinik aufgesucht. Dabei habe er von als Polizisten verkleideten Personen gesprochen, die ihm seinen Ferrari gestohlen hätten. Auch habe er berichtet, Stimmen zu hören, die ihm sagten, was er tun solle. Daneben sei zuweilen eine andere Person im Raum, die ihn beobachte. Außerdem wisse er, was andere Menschen denken. Er habe zwar keinen Auto-, dafür aber einen Fahrradführerschein, der ihn selbstverständlich auch zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtige. Auch habe er davon gesprochen, Teil eines Spieles mit Verfolgungsfahrten von Kraftfahrzeugen zu sein.

Gutachter: Unterbringung in Psychiatrie möglich

Der Sachverständige attestiere dem Angeklagten eine psychische Erkrankung, eine Art der Schizophrenie. Er leide unter einer krankhaften seelischen Störung, die sowohl seine Einsichts- als auch seine Steuerungsfähigkeit aufhebe. Er sei daher nicht schuldfähig. Die Grundvoraussetzungen für eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus seien gegeben. Unbehandelt bestehe das Risiko, dass der 20-Jährige auch in Zukunft ähnlich gelagerte Taten begehe. Im Ergebnis sei eine Unterbringung, deren Vollstreckung bei entsprechenden Auflagen zur Bewährung ausgesetzt werden könne, wünschenswert. Durch sie könne erreicht werden, dass der Beschuldigte seine Medikamente nehme, wodurch die von ihm ausgehende Gefahr für die Allgemeinheit erheblich gemindert würde, hieß es.

Die Jugendstrafkammer lehnte den Antrag der Staatsanwältin auf Unterbringung des Beschuldigten ab und sprach ihn frei. Als sogenannte Anlasstat für eine Unterbringung käme nur der Diebstahl eines Audis im Wert von etwa 50.000 Euro in Betracht, weil er dadurch erheblichen wirtschaftlichen Schaden angerichtet habe – eine der Voraussetzungen für eine Unterbringung. Jedoch habe der 20-Jährige keine hohe kriminelle Energie beim Diebstahl an den Tag gelegt. Er habe lediglich die Fahrzeugschlüssel an sich nehmen müssen, die ohne jegliche Sicherung offen auf dem Tisch gelegen hätten. Er sei nur einmal vorverurteilt worden, wobei lediglich eine Verwarnung und eine Arbeitsauflage erteilt worden seien. Zwar sei er auch darüber hinaus auffällig gewesen, die entsprechenden Verfahren seien jedoch nach Jugendstrafrecht eingestellt worden. Für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr fehlten zudem Beweise. So habe kein Zeuge gesehen, dass der Angeklagte seine Mutter umgefahren habe. Was die Gefährdung einer Polizeibeamtin anbelange, fehle es an Nachweis der Absicht, auf sie zuzufahren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es entspricht im Ergebnis dem Antrag des Verteidigers. Den Beschluss über die vorläufige Unterbringung des Beschuldigten hob die Kammer auf.

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