Kaiserslautern Mittelalterliches Mehrfamilienhaus

Geteilter Besitz: Sowohl die Burg Nanstein als auch die Stadt Landstuhl gehörte zeitweilig vielen verschiedenen Familien.
Geteilter Besitz: Sowohl die Burg Nanstein als auch die Stadt Landstuhl gehörte zeitweilig vielen verschiedenen Familien.

«Landstuhl.»Einige Jahrhunderte lang waren die Geschicke des Nansteins durch seine Eigenschaft als Ganerbenburg bestimmt. Bei einer solchen Veste handelte es sich um eine Anlage, die durch Erbteilung, Verkauf oder Verpfändung eines Burgteils entstanden war. Sie wurde gleichzeitig von mehreren Familien bewohnt und verwaltet und erfuhr dadurch mancherlei Wechsel in den Verhältnissen und der jeweiligen Bewohner.

Bei den oft unterschiedlichen Interessen der Besitzer mag das Zusammenleben in dem mittelalterlichen Mehrfamilienhaus nicht immer einfach gewesen sein. Nach einiger Zeit musste daher eine Regelung getroffen werden, die ein harmonisches Miteinander ermöglichte. Eine solche Übereinkunft wurde als „Burgfrieden“ bezeichnet. Dieser legte einen Hoheitsbereich fest, in dem Auseinandersetzungen zwischen den Bewohnern verboten und geächtet waren. Die Burg Nanstein ist aus dem Besitz des Reiches allmählich durch Verpfändungen und Entschädigungen in das Eigentum der Raugrafen und Leininger übergegangen. 1350 stirbt Raugraf Georg. Als sein Sohn Wilhelm wegen einer Fehde bedeutende Entschädigungen zahlen muss, verkauft er die Hälfte der Burg Nanstein und die halbe Stadt Nanstul an den Grafen Johann von Sponheim für die Summe von 8000 Pfund Heller, allerdings mit dem Vorbehalt eines vierten Teils aus den dazu gehörigen Abgaben und Zinsen, die den Leiningern zustehen. Von dem Kaufpreis werden 7000 Pfund Heller bezahlt, die restlichen 1000 kann der Käufer verbauen. 1356 werden die Pfalzgrafen bei Rhein durch die „Goldene Bulle“, welche die Landeshoheit der Kurfürsten bestätigte, Oberlehnsherren über die Burg. 1360 nimmt Graf Johann von Sponheim – was charakteristisch für die damalige Verpachtung von Gütern ist – den Ritter Dieter von Worms zum Gefolgsmann und Vasallen an. Er zahlt ihm dafür jährlich 20 Pfund Heller vom Landstuhler Geleitzoll, der für das Geleit auf der Königs- und späteren Kaiserstraße erhoben wird. Im gleichen Jahr wird das Burglehen für 116 Pfund Heller dem Edelknecht Philip von Breidenborn übertragen. Es besteht jährlich aus einer Gülte, also einer Abgabe an den Grundherrn, von 20 Malter Korn und einem Fuder Wein. 1361 kommt Graf Walram von Zweibrücken nach einer siegreichen Fehde mit den beiden Grafen von Leiningen in deren Landstuhler Besitz. Ihm gehört fortan vertraglich geregelt eine Hälfte von Burg und Stadt. In diesem Zuge wird ein „Burgfrieden“ errichtet, der „uf der Burg und Vels zu Nannstein, in der stat zu Nannestul“ gelten soll. Darin ist genau das Gebiet festgelegt, das er umfasst, vom Weg nach Ramstein über das Fleischackerloch, den Bildschacherhof, unter dem Hörnchenberg hindurch bis an den Heimbach an der Felsenmühle und den Biedenbach vor dem Heidenfelsen und von dort weiter bis zum Sandweiher beim Harzofen über den Buckelsbühl bis wieder zum Weg Richtung Ramstein. Die beiden Eigentümer bemühen sich, die Herrschaft gemeinsam zu verwalten. Beiden Grafen ist gestattet, einen Amtmann auf der Burg zu halten. Die Burg- und Mannlehen müssen gemeinsam vergeben werden. Die Patronatsrechte über die Kirchen des Gebietes sollen in jährlichem Wechsel ausgeübt werden und Graf Johann soll damit den Anfang machen. Zwei vorhandene Wöge (Weiher) teilen sich die Besitzer untereinander, die übrigen aber sollen gemeinschaftlich genutzt werden. Die Serie In den „Burggeschichten“ geht es immer am letzten Mittwoch des Monats um die Burg Nanstein in Landstuhl und ihre wechselvolle Geschichte.

x