Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Messerangriff auf Zehnjährige: Staatsanwältin fordert Haft und Sicherungsverwahrung

Wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und sexuellem Missbrauch ohne Körperkontakt steht ein 22-Jähriger aus Sch
Wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und sexuellem Missbrauch ohne Körperkontakt steht ein 22-Jähriger aus Schallodenbach vor dem Landgericht Kaiserslautern. Am Montag hielten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers

Wegen versuchten Mordes muss sich ein 22-Jähriger aus Schallodenbach vor Gericht verantworten. Dabei geht es um Schuldfähigkeit, Rückfallrisiko und Unterbringung.

Mit eingesunkenen Schultern sitzt der junge Mann neben seinem Verteidiger, den Oberkörper nach vorne gebeugt, die Hände verschränkt auf dem Tisch. „Das was ich getan habe, ist nicht zu entschuldigen. Ich weiß, ich hätte schon früher die Bremsleine ziehen sollen und mir Hilfe holen müssen“, sagt er unter Tränen. „Ich hoffe, dass es noch nicht zu spät ist“, schiebt er in seinem Schlusswort nach den Plädoyers der Staatsanwältin und seines Verteidigers nach.

Versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt: Das wird dem 22-Jährigen aus Schallodenbach vorgeworfen, der sich am Montag vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern verantworten muss.

War der Beschuldigte voll schuldfähig?

Er wird beschuldigt, ein damals zehn Jahre altes Mädchen, mit dem er seit einigen Jahren gemeinsam in einer Pflegefamilie wohnte, mit mehreren Messerstichen schwer verletzt zu haben, um sie zu töten. Das Motiv: Er habe damit eine vorangegangene Straftat, nämlich sexuellen Kindesmissbrauch, vertuschen wollen.

Wurde der Tötungsversuch aus juristischer Sicht vollendet? War der Angeklagte zur Tatzeit voll schuldfähig? Wie hoch ist sein Rückfallrisiko und in welcher Einrichtung sollte er seine Haft absitzen? Eine Einschätzung dazu geben die Juristen am dritten Verhandlungstag in ihren abschließenden Beurteilungen. „Der Beschuldigte war dem Mädchen körperlich überlegen, sie war praktisch wehrlos“, sagt die Staatsanwältin, die den Angeklagten zur Zeit der Tat als „voll schuldfähig“ ansieht. Nach der Messerattacke sei das Kind „blutüberströmt“ gewesen. Er habe davon ausgehen müssen, dass sie sterben werde. Doch habe er seine verletzte Pflegeschwester sich selbst überlassen und sei geflohen, wertet die Staatsanwältin den Versuch, die Schwester zu töten, aus juristischer Sicht als vollendet.

Dem widerspricht der Verteidiger des 22-Jährigen später in seinem Plädoyer. Nachdem das Mädchen während der Messerattacke geschrien habe, sei dieser „noch Herr seines Entschlusses“ gewesen und habe von ihm abgelassen. Auch die Tatsache, dass das Kind zwar schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt worden sei und seine anschließende Flucht – leicht bekleidet und barfuß – spreche dafür, dass der Tötungsversuch nicht vollendet gewesen sei.

Welche Rolle hat Alkoholkonsum gespielt?

Welche Rolle der Alkoholkonsum gespielt hat, wertet die Staatsanwältin so: Der Angeklagte habe zwar getrunken, was er nicht gewohnt sei. Aber laut Rechtsgutachten sei der Promillegehalt im Blut als zu gering berechnet worden, um für die Tat relevant zu sein. Er habe mit dem Messer auf die anatomisch sensible Kopf- und Halsregion des Kindes gezielt. „Das spricht dafür, dass er die Tötung gezielt in Kauf nahm. Auch dass er dem Mädchen Geld dafür angeboten habe, dass sie sich vor ihm auszieht und er vor der Tat die Begriffe „Kindervergewaltigung“, „Kindermord“ und „Selbstmord“ mehrfach gegoogelt habe, spreche für eine geplante Tat. Dies und die Tatsache, dass er in der Vergangenheit verschiedene psychotherapeutische Hilfsangebote nicht angenommen habe, gehe zu seinen Lasten. Zu Gunsten des Angeklagten spricht laut der Juristin, dass er die Tat vor Gericht eingeräumt hat, sichtlich bedrückt wirke, Therapiebereitschaft zeige und das Opfer „allerdings nur aufgrund ihrer psychischen Stärke“ außer ihren Narben „keine schwereren Folgen“ davon tragen werde. Weil ihm vom Rechtsgutachter ein „mittleres Rückfallrisiko“ bescheinigt wurde und er laut diesem für sein soziales Umfeld eine Gefährdung darstellt, plädiert die Staatsanwältin schließlich für eine Freiheitsstrafe von insgesamt sechs Jahren in Sicherheitsverwahrung.

„Nach wie vor suizidgefährdet“

Dagegen spricht sich der Verteidiger des jungen Mannes dafür aus, dass er in einer sozialtherapeutischen Anstalt besser untergebracht sei. Nach wie vor sei er gefährdet, sich selbst zu verletzen und Suizid zu begehen. Was die Höhe der Freiheitsstrafe angehe, wolle er dies dem Gericht überlassen. Sein Mandant habe ein geringes Selbstwertgefühl und eine „Opfermentalität“. Daher sei er in einen normalen Regelvollzug nicht zu integrieren, so der Jurist. Der 22-Jährige habe seit seiner Pubertät Selbstmordgedanken und sei am Abend der Tat in einem depressiven Zustand gewesen, was auch die Chatnachrichten, die er kurz vor der Tat an seine Bekannten schrieb, zeigten. Man müsse ihm zugute halten, dass er bisher strafrechtlich noch nicht aufgefallen sei.

Das Urteil wird am Mittwoch, 11.30 Uhr, im Landgericht Kaiserslautern verkündet.

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