Schallodenbach RHEINPFALZ Plus Artikel Messerangriff auf Pflegeschwester: Landgericht verhängt vier Jahre und zehn Monate

Zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten ist ein 22-jähriger Mann aus Schallodenbach vom Landgericht Kaiserslau
Zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten ist ein 22-jähriger Mann aus Schallodenbach vom Landgericht Kaiserslautern wegen einer gefährlichen Körperverletzung und versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt verurteilt worden.

Ein 22-Jähriger ist wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Laut Richter hat dieser die „Goldene Brücke“ genutzt.

„Was passiert ist, ist schlimm. Aber es hat noch gut geendet. Sie haben glücklicherweise noch vorher aufgehört“: Diese persönlichen Worte richtet der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer am Landgericht Kaiserslautern am Mittwochvormittag am Ende der Urteilsverkündung an den Angeklagten, einen 22-Jährigen aus Schallodenbach. Eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten wegen einer gefährlichen Körperverletzung und versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, so lautet schließlich das Urteil, das rechtskräftig ist.

Die Große Strafkammer kommt zum Schluss, dass der Verurteilte in der Nacht vom 20. auf den 21. August 2025 versucht hat, eine damals Zehnjährige, mit der er seit neun Jahren zusammen in einer Pflegefamilie in Schallodenbach lebte, durch Messerstiche, die er gegen ihren Kopf und Hals ausführte, zu töten. Sein Motiv für diese Tat: Er wollte eine andere Straftat, nämlich sexuellen Kindesmissbrauch, vertuschen. Das Mädchen erlitt dabei laut Staatsanwaltschaft schwere Schnittverletzungen an der Stirn, am Kinn, an den Armen und an der Schulter. Unter anderem war auch eine Armsehne durchtrennt worden. Das Kind musste später im Krankenhaus operiert und danach psychologisch betreut werden.

Ins Zimmer der Pflegeschwester gegangen

Nach Ansicht des Gerichts soll sich der Fall in jener Nacht folgendermaßen zugetragen haben: Der 22-Jährige sei in das Zimmer seiner Pflegeschwester gegangen, wo diese schlief. Er habe das Mädchen geweckt und zu ihr gesagt, sie solle mit in sein Zimmer kommen, weil er mit ihr reden wolle. Dort habe er ihr gesagt, dass sie sich ausziehen soll und ihr dafür 100 Euro angeboten. Nachdem das Mädchen sich weigerte und damit gedroht habe, dies ihrer Pflegemutter zu erzählen, habe der 22-Jährige ein 20 Zentimeter langes Messer aus einer Plastiktüte genommen und auf das Kind eingestochen. Nachdem das Mädchen um Hilfe schrie, soll er von ihr abgelassen haben und geflüchtet sein: barfuß, mit einem T-Shirt und kurzen Hosen bekleidet. Zwei Tage später wurde er im nahe gelegenen Schneckenhausen gefasst.

„Ein Leben lang sichtbare Narben“

Seine Pflegeschwester werde ihr Leben lang sichtbare Narben davontragen, so der Richter. Psychisch scheine sie die Tat verkraftet zu haben. „Wir haben sie hier als sehr taffes Mädchen erlebt“, beschreibt der Vorsitzende der Großen Strafkammer die Aussage des Mädchens am ersten Verhandlungstag.

Von dem mit hellem Holz freundlich gestalteten Gerichtssaal blickt man in den Innenhof des Landgerichts. Die Sonne scheint an diesem Frühlingsmorgen. Das Thema ist ernst, es herrscht eine konzentrierte, aber keine kühle Atmosphäre. Der Angeklagte, der dem großen Fenster gegenübersitzt, nimmt das Urteil ruhig entgegen. Er wirkt fast erleichtert, dass alles vorüber ist. Äußern möchte er sich jetzt nicht mehr.

„Goldene Brücke des Gesetzes genutzt“

„Sie haben die Goldene Brücke genutzt, die Ihnen das Gesetz bietet“, sagt der Richter zu dem jungen Mann. Was er damit meint? Nach sorgfältiger Prüfung ist die Große Strafkammer zum Schluss gekommen, dass es sich in jener Nacht schlussendlich um einen sogenannten unbeendeten Tötungsversuch gehandelt hat. Juristisch liege dieser Fall dann vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung noch nicht alles getan habe, um den Tod des Opfers herbeizuführen und die weitere Ausführung freiwillig aufgebe. Der Verurteilte sei seiner Pflegeschwester körperlich weit überlegen gewesen und hätte sie töten können. Er habe aber, nachdem sich das Mädchen wehrte und schrie, vom ihm abgelassen und nicht weiter auf es eingestochen. Das Kind habe durch die Tat keinen allzugroßen Blutverlust erlitten und sei in seinen Vitalfunktionen nicht eingeschränkt gewesen. Dass der 22-Jährige dies erkannt haben müsse und seine Tötungsabsicht daraufhin trotzdem nicht weiter verfolgte, wertet die Große Strafkammer ebenfalls als Hinweis darauf, dass der Mann sein Vorhaben aufgegeben habe.

Gericht: „Keine verminderte Schuldfähigkeit“

Trotz seines diagnostizierten atypischen Autismus und weiterer Beeinträchtigungen sieht die Große Strafkammer keine verminderte Schuldfähigkeit bei dem Verurteilten. Durch Alkoholkonsum in der Tatnacht sei er allerdings enthemmt gewesen. Die Voraussetzungen, Sicherungsverwahrung für den jungen Mann anzuordnen, wie in einem psychiatrischen Gutachten über den 22-Jährigen gefordert, sieht der Richter dagegen nicht. Er zeige keinen Hang zum übermäßigen Alkoholkonsum und sei zuvor auch noch nicht strafrechtlich aufgefallen. Ermittlungen zu einem mutmaßlichen sexuellen Missbrauch eines Zwillingsmädchens, das in der Pflegefamilie lebte, und der bereits vor Jahren stattgefunden haben soll, seien ergebnislos eingestellt worden, so der Vorsitzende der Großen Strafkammer. Zudem sei er mit seinen 22 Jahren auch noch sehr jung und entwicklungsfähig.

„Sie haben eine schwere Zeit vor sich“, richtet der Richter am Schluss noch einmal das Wort an den Verurteilten. Doch von den Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalt Frankenthal, wo der junge Mann derzeit einsitzt, habe er auch Positives über ihn gehört. „Nutzen Sie die Möglichkeiten dort, nehmen Sie die psychologischen Hilfen, die sich Ihnen bieten, in Anspruch, damit Sie hoffentlich ein normales Leben führen können, wenn Sie wieder rauskommen. Und das können Sie auch.“

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