Kaiserslautern Mehr Wahlmöglichkeiten bei Wunschkennzeichen

Die Zulassungsstelle in der Merkurstraße.
Die Zulassungsstelle in der Merkurstraße.

Seit Anfang Februar entfällt bei den Autokennzeichen die Unterscheidung bei den Erkennungsnummern für Stadt und Landkreis Kaiserslautern. Das hat die Stadtverwaltung mitgeteilt. Nach einer kurzen Erprobungsphase haben ab sofort alle Kraftfahrzeughalterinnen und -halter aus Stadt und Kreis die Möglichkeit, aus allen zulässigen Buchstaben- und Zahlenkombinationen ihr Wunschkennzeichen zu wählen. Die Verpflichtung zur Änderung der Fahrzeugpapiere nach einem Wohnortwechsel ist von dieser Regelung unberührt. Auch die örtliche Zuständigkeit der beiden Zulassungsbehörden bleibt weiterhin bestehen. So ist für Einwohnerinnen und Einwohner aus der Stadt nach wie vor die Zulassungsstelle in der Merkurstraße 45 zuständig. Landkreisbewohner können sich an die Kreisverwaltung in der Lauterstraße 8 sowie an die Außenstelle in der Bruchwiesenstraße 31 in Landstuhl wenden.

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