Kaiserslautern Kindergräber auf dem Kaiserslauterer Hauptfriedhof
Jährlich werden in der Regel etwa vier Kinder auf dem Hauptfriedhof Kaiserslautern beigesetzt. Meist sind dies Körperbestattungen. Nach Angaben von Christian Hemmer, stellvertretender Leiter des Referats Grünflächen, ist das oft auch für die Mitarbeiter des Friedhofs nicht einfach – trotz der professionellen Distanz. Die Kinderreihengräber für Verstorbene bis zum vollendeten fünften Lebensjahr befinden sich, wie auch die Sternenwiese, im Feld 61 nahe der östlichen Friedhofsmauer. Ein Kind könnte auch in eine Wahlgrabstätte zum Beispiel bei Verwandten beigesetzt werden, dies komme allerdings äußerst selten vor, sagt Hemmer.
Reihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt werden. Die Nutzungszeit beträgt bei Erwachsenen- 25 und bei Kindergräbern 15 Jahre. Die Kindergräber sind kleiner als die von Erwachsenen: Vollgräber haben eine Länge von 1,20 Meter und eine Breite von 60 Zentimetern. Ab dem vollendeten fünften Lebensjahr werden Verstorbene in Erwachsenengräbern beigesetzt. Hier beträgt die Länge 2,5, die Breite 1,2 Meter. In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche beziehungsweise die Asche eines Verstorbenen beigesetzt werden. Die Sargbestattung eines Kindes mit Nutzung der Trauerhalle kostet rund 660 Euro, die Nutzungsgebühren für die Reihengrabstätte haben daran einen Anteil von knapp 140 Euro.
In der Urnengrabstätte für ungeborenes Leben, der sogenannten Sternenwiese, können tot geborene oder in der Geburt verstorbene Kinder beigesetzt werden, deren Geburtsgewicht unter 500 Gramm liegt. Die Bestattung sowie die Benutzung der Einrichtungen sind gebührenfrei. Außerdem besagt die Friedhofssatzung, dass keine Grabnutzungsgebühr erhoben wird. Beigesetzt werden können auf der Sternenwiese nur Kinder, deren Eltern in der Stadt oder im Landkreis Kaiserslautern wohnen. Die Kinder werden zweimal im Jahr in Gemeinschaftsurnen beigesetzt. Hier beträgt die Ruhezeit ebenfalls 15 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.