Kaiserslautern „Keine Flüchtlinge in Friedenskapelle“
Der Verein für Baukultur und Stadtgestaltung kritisiert die Entscheidung des Stadtvorstandes, der prüfen will, ob die Friedenskapelle als vorübergehende Unterkunft für Flüchtlinge taugen könnte. „Dadurch wird die öffentliche Ausschreibung vom Juli ad absurdum geführt, die Entscheidung über die weitere Nutzung der Friedenskapelle ist ausgesetzt“, erklärt Klaus Wilhelm, Vorstandsmitglied des Vereins.
Wie berichtet, will der Verein zusammen mit der Volkshochschule, dem Kulturreferat der Stadt und der Zukunftsregion Westpfalz ein „soziokulturelles Stadtteilzentrum Friedenshalle“ gestalten, in dem Veranstaltungen, aber auch Integrationskurse für Flüchtlinge stattfinden könnten. Zudem hatte sich die Tai-Chi-Akademie beworben, ein Verein, der Kung-Fu, Tai-Chi-Chuan und Qi Gong unterrichtet und sein Angebot ausweiten möchte. Beide Pläne liegen nun auf Eis, nachdem der Stadtvorstand beschloss, dass auch die Friedenskapelle als vorübergehende Unterkunft für Flüchtlinge überprüft werden soll. Der Stadtvorstand hat die Entscheidung über die Vergabe ausgesetzt, bis die Überprüfung beendet ist. Nachdem bereits die FDP die Entscheidung des Stadtvorstandes kritisiert hat, moniert auch der Verein für Baukultur und Stadtgestaltung die Entscheidung des Stadtvorstandes. Die Prüfung, ob die Friedenskapelle „als vorübergehende Unterkunft für Flüchtlinge“ geeignet ist, sei eine Entscheidung an den Bürgerinteressen vorbei. „Wir fragen uns, welche Interessen Teile des Stadtvorstandes oder der Verwaltung mit diesem vorgeschobenen ,Prüfauftrag’ eigentlich verfolgen“, sagt Wilhelm. Ausgesetzt sei mit dem Beschluss letztendlich auch die Situation des Gebäudes. Die Friedenskapelle sei nämlich nicht - wie vom Stadtvorstand geschehen - auf der gleichen Qualitätsstufe wie eine Mehrzweck- oder Multifunktionshalle zu sehen. „Die Friedenskapelle ist bauhistorisch gesehen von eigener und besonderer Qualität“, betont Wilhelm. Sie ist in der Denkmaltopographie der Bundesrepublik Deutschland als ein nach den rheinland-pfälzischen Landesgesetzen anerkanntes „Kulturdenkmal“ eingestuft. „Dass diese Art von Gebäuden einer besonderen Schutzwürdigkeit und damit auch Nutzungsvorschriften unterliegen, sollte nach dem Rückzieher der Stadt in Sachen Kreiswehrersatzamt zwischenzeitlich bei der Kommune angekommen sein“, erklärt Wilhelm. Selbst das Konzept der Volkshochschule müsse der Überprüfung durch die einschlägigen Vorschriften und Gesetze Genüge tun. Wilhelm führt weiter aus, Alternativlösungen zur Flüchtlingsunterbringung zu finden, möge für manche mühsam sein, aber es lohne sich. Zumal das Nutzungskonzept für die Friedenskapelle als „soziokulturelles Stadtteilzentrum“ allen Bürgern zugute käme. Ein öffentliches Gebäude wie die Friedenskapelle behalte nur dann seinen öffentlichen Charakter, wenn es komplett der gesamten Öffentlichkeit zugänglich sei. Das beinhalte auch, dass ein Gebäude mit dieser Tradition und Verankerung in der Stadtbevölkerung Kaiserslauterns nicht teilkulturelle Interessen befriedigen dürfe und folglich nicht von wenigen für wenige genutzt werden könne. (dür)