Kaiserslautern Ist das Welfen-Gold Raubkunst?

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Ein US-Gericht hat die Klage gegen Deutschland zur Herausgabe des Welfenschatzes teilweise zugelassen. Wie Markus H. Stötzel, der deutsche Anwalt der Kläger, gestern auf Anfrage bestätigte, wies das Gericht am vergangenen Freitag die Auffassung zurück, der Fall gehöre nicht vor ein amerikanisches Gericht.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, welche die 44 Goldreliquien seit der Nachkriegszeit in ihrer Obhut hat, will dagegen weitere mögliche Schritte prüfen. Sie wehrt sich gegen die Klage der Nachfahren von vier jüdischen Kunsthändlern, die die Herausgabe des mittelalterlichen Goldschatzes fordern. Die Erben argumentieren, der Schatz sei ihren Vorfahren von den Nazis scheinlegal weggenommen worden. Die Preußen-Stiftung bestreitet, dass es sich um NS-Raubkunst handelt. Sollte die Stiftung Beschwerde bei der nächsten Instanz einlegen, dürfte das Hauptsacheverfahren noch Monate, wenn nicht Jahre auf sich warten lassen. Beim Welfenschatz handelt es sich um Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom, deren Wert nach Angaben der Kläger heute bei etwa 220 Millionen Euro liegt. |dpa

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