Kreis Kaiserslautern Inzidenz-Berechnung in Karlsruhe auf dem Prüfstand

Klage ist angekommen: Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die US-Amerikaner in Stadt und Kreis Kaiserslautern künf
Klage ist angekommen: Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden, ob die US-Amerikaner in Stadt und Kreis Kaiserslautern künftig bei der Berechnung der Corona-Inzidenz mitgerechnet werden müssen.

Die Klage der fünf Kreisbürger beim Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe bezüglich der aus ihrer Sicht fehlerhaften Berechnung der Corona-Inzidenz ist dort eingegangen. Das teilte Ralf Hechler, einer der Beschwerdeführer, am Montagabend mit. Er wertet dies sowie die Vergabe eines Aktenzeichens als positiv. „Das BVG befasst sich mit der Beschwerde“, schließt er daraus. Die Bürger kritisieren, dass die rund 45.000 in und um Kaiserslautern lebenden US-Amerikaner, die jedoch nicht meldepflichtig sind, vom Robert-Koch-Institut (RKI) nicht bei der Einwohnerzahl berücksichtigt werden, erkrankte Amerikaner aber sehr wohl in die Corona-Fallzahlen für Stadt und Kreis einfließen. Das verfälsche die Sieben-Tage-Inzidenz und ziehe in der Folge zahlreiche Einschränkungen nach sich, die bei einer anderen Zahlengrundlage nicht erfolgen müssten.

Alles Menschen – ob gemeldet oder nicht

Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, könne er momentan noch nicht sagen, berichtet Hechler. Er freut sich aber, dass durch die Klage eine breitere Öffentlichkeit von dem Problem erfahren hat. „Unsere Beschwerde war bereits Thema in der Bundespressekonferenz“, teilt er mit. „Kanzleramtssprecher Steffen Seibert hat sich meiner Meinung nach bei der Antwort auf den gesunden Menschenverstand berufen und ohne Festlegungen gesagt, dass die Menschen in der Region – ob gemeldet oder nicht – grundsätzlich zunächst mal alles Menschen wären.“ Ob es am Ende darauf hinauslaufen werde, dass auch das RKI seine Berechnungsgrundlage anpassen muss, sei noch offen. Auf jeden Fall aber sei „das Thema in Karlsruhe auf dem Tisch und in Berlin angekommen“.

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