Kaiserslautern In betrunkenem Zustand Wohnung verwechselt

Der Mann gab an, drei Flaschen Wodka getrunken zu haben.
Der Mann gab an, drei Flaschen Wodka getrunken zu haben.

Weil er in eine Wohnung eingebrochen ist und einen Monitor gestohlen hat, stand ein 34-Jähriger vor Gericht. Der Angeklagte beteuerte, sich lediglich in der Wohnung geirrt zu haben. Eigentlich habe er nur seinen Rausch ausschlafen wollen.

Vor einem Kaiserslauterer Schöffengericht musste sich am Donnerstag ein 34-jähriger Angeklagter verantworten, dem die Staatsanwaltschaft einen Wohnungseinbruchsdiebstahl und eine Sachbeschädigung zur Last legte. Am 12. März 2021 soll er in der Kaiserslauterer Innenstadt gewaltsam in das Einzimmerappartement eines Lehrers eingebrochen sein, wo er einen Monitor entwendet haben soll.

Mit dem Vorwurf konfrontiert, räumte der Angeklagte die Tat ein, beteuerte aber, die Wohnung verwechselt zu haben. Nachdem er drei 0,75-Literflaschen Wodka getrunken habe, habe er in der Wohnung seiner Mutter, die sich direkt neben der des Geschädigten befindet, seinen Rausch ausschlafen wollen. Zu der Wohnung habe er einen Schlüssel gehabt. Als der Schlüssel abgebrochen und im Schloss steckengeblieben sei, sei er gewaltsam gegen die Tür vorgegangen.

Den Monitor gestohlen

Den fremden Monitor habe er freilich mitgehen lassen, nachdem er bemerkt habe, in einer fremden Wohnung zu sein. Die Einlassung des Angeklagten ließ sich nach Auffassung des Schöffengerichts nicht widerlegen, zumal sowohl der Geschädigte, als auch ein Beamter der Kriminalpolizei bestätigten, dass sich im Schloss der gewaltsam geöffneten Wohnung ein abgebrochener Schlüssel befunden habe.

Das Gericht verurteilte den Angeklagten deshalb wegen einfachen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, deren Vollstreckung es zur Bewährung aussetzte. Neben seinem Geständnis wertete es zu seinen Gunsten, dass der Schaden mit etwa 250 Euro relativ gering ausgefallen war und der Geschädigte den Monitor im Werte von 400 Euro zurückerlangt hatte. Das Gericht ging auch von alkoholbedingt erheblich verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus. Nachteilig wertete es seine Vorstrafen, den mit der Tat begangenen Bewährungsbruch, das Eindringen in die Intimsphäre des Geschädigten und dessen vorübergehende seelische Beeinträchtigung. Der Mann hatte bekundet, unter Angstzuständen gelitten und noch Wochen nach der Tat Albträume durchlebt zu haben. Das Urteil wurde unmittelbar rechtskräftig.

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