Kaiserslautern Grünphasen für Fußgänger: Für Gehbehinderte gefährlich kurz?

Wird die Straße in der letzten Grün-Sekunde betreten, darf sie auch zu Ende überquert werden, betont die Stadtverwaltung.
Wird die Straße in der letzten Grün-Sekunde betreten, darf sie auch zu Ende überquert werden, betont die Stadtverwaltung.

Dieter Franz ist zu 80 Prozent schwerbehindert und auf Krücken oder den Rollator angewiesen – was das Überqueren von Straßen an Ampeln während der oft knappen Grünphasen heikel mache. Er wünscht sich längere Grünphasen. Die Stadtverwaltung betont auf Anfrage, dass der Schutz der vermeintlich schwächsten Verkehrsteilnehmer an oberster Stelle steht.

Um seinen Arzt aufzusuchen, muss Franz auf dem Weg zur Eisenbahnstraße die Burgstraße überqueren. Er tue dies in der Regel auf Höhe der Bushaltestelle Stadtmitte A, schilderte der Leser der RHEINPFALZ. Bedingt durch seine Gehbehinderung reiche ihm die Grünphase der dortigen Ampel meist nur für den Übergang bis zur Mitte der Straße. Er habe regelmäßig Angst, dabei angefahren zu werden, aber dankenswerterweise warteten die Autofahrer meist, bis er die andere Straßenseite erreicht habe, erläuterte Dieter Franz. Er regte an, nachzufragen, ob an der Ampelsituation etwas geändert werden könne. Das vom ihm geschilderte Problem hätten sicher viele ältere Leute.

Stadt-Pressesprecherin Nadin Robarge sagte auf RHEINPFALZ-Anfrage, dass die Stadt die von ihm beschriebene Situation beobachten werde. Grundsätzlich werde in Kaiserslautern viel dafür getan, um Ampelanlagen möglichst fußgängerfreundlich zu gestalten: Der Schutz der vermeintlich schwächsten Verkehrsteilnehmer stehe dabei an oberster Stelle, betonte die Sprecherin.

Grünzeiten von Ampeln sind einheitlich geregelt

Die Grünzeiten an ampelgeregelten Fußgängerfurten würden einheitlich nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) berechnet, erläuterte Robarge. An der geschilderten Stelle seien die Zeiten so bemessen, dass es auch langsam gehenden Fußgängern möglich sei, die Burgstraße komplett zu überqueren. Die Zeit, die Fußgängern zur Verfügung stehe, setze sich aus den Phasen der Grünzeit und der sogenannten Schutzzeit zusammen.

Solange die Fußgängerampel Grün zeige, dürfe demnach die Straße betreten werden. Springe die Ampel beim Überqueren schon wieder auf Rot, könne der Weg trotzdem beruhigt fortgesetzt werden, denn jetzt folge noch die Schutzzeit, bei der die Ampel für andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls noch Rot zeigt.

Autos dürfen erst losfahren, wenn der Fußgänger sicher ist

Ein zu frühes auf Rot schalten der Fußgängerampel gebe es in diesem Sinn nicht. Werde die Straße in der letzten Grün-Sekunde betreten, könne und dürfe diese auch zu Ende überquert werden. Autofahrern sei es nach den Grundregeln in Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sogar untersagt, einfach loszufahren, selbst wenn für sie die Ampel Grün zeige.

Der Paragraf 1 der StVO im Wortlaut: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“

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