Kaiserslautern Ein Leichenteil zurückgehalten

Im Falle des getöteten US-Amerikaners, der im Dezember 2013 tot in einem Auto in der Lauterer Innenstadt gefunden wurde, wird im Januar Anklage gegen ein weiteres Mitglied des US-Militärs erhoben. Das berichtet die Internetseite der US-Zeitung „Stars and Stripes“. Dem Mann droht laut Bericht eine lebenslange Haftstrafe.

Im Dezember fiel einer Polizeistreife in der Pariser Straße ein Auto auf, das „eine merkwürdige Fahrweise“ an den Tag legte, wie es damals im Polizeibericht hieß. Bei der Überprüfung stellten die Beamten nicht nur einen Alkoholpegel (rund 0,9 Promille) beim Fahrer fest, es stellte sich auch heraus, dass der Beifahrer leblos im Sitz saß. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen. Der Fahrer behauptete, mit dem Mann auf einer Zechtour gewesen zu sein, und ihn noch lebend ins Auto verfrachtet zu haben. Die Geschichte des Mannes erwies sich schnell als wohl nicht ganz zutreffend. Die Obduktion der Leiche ergab nämlich, dass der Mann „durch Gewalt gegen den Hals“ ums Leben gekommen war, sprich: erwürgt oder erdrosselt wurde. Weil sich das Geschehen an einem Samstag abspielte – es war der 14. Dezember des vergangenen Jahres – und die deutschen Behörden im Spiel waren, ordneten auch diese die Obduktion an, die recht schnell, noch an dem Wochenende vonstatten ging. „Es musste schnell gehen. Wir wussten nicht, woran der tote Beifahrer gestorben ist“, sagte Udo Gehring, der Leiter der Staatsanwaltschaft in Kaiserslautern, gestern auf RHEINPFALZ-Anfrage. „Die Umstände waren sehr seltsam.“ Denn dass die deutschen Behörden bei den Ermittlungen mit im Boot waren – und es von einer gewissen Warte aus immer noch sind, – spielt eine wesentliche Rolle. „Wir dürfen nicht kooperieren, wenn die Todesstrafe im Raum steht“, verdeutlicht Gehring. Im deutschen Recht ist die Todesstrafe seit 1949 abgeschafft. Da der Vorwurf an den Verdächtigen die Todesstrafe theoretisch zulasse, reiche das aus, damit die Staatsanwaltschaft zunächst einmal keinen Anlass sieht, mit den Amerikanern zusammen zu arbeiten. So kam es dann auch, dass die US-Behörden zwar ab dem Montag nach dem Leichenfund im Auto die Ermittlungen übernahmen und auch die Leiche den Amerikanern überstellt wurde. Die Lautrer Staatsanwaltschaft aber behielt bereits gesicherte Beweise erst einmal zurück. Sie kooperierte also nicht. „Wir hatten Beweismittel asserviert“, bestätigt Gehring. Mehr noch: Die deutschen Behörden sahen – Stichwort drohende Todesstrafe – auch keine Veranlassung, die Beweismittel herauszugeben. Zu den Beweismitteln, die noch bei der Staatsanwaltschaft lagern, gehört laut „Stars and Stripes“ die Kehle des Opfers. Gehring bestätigt, dass die Staatsanwaltschaft „ein Leichenteil“ zurückhalte, das „von Bedeutung ist, um festzustellen, wie der Tod eingetreten ist“. Außerdem sicherten die deutschen Beamten Tatortspuren. Dazu, ob der Mann im Auto ums Leben gekommen ist, machte Gehring keine Angaben. Laut „Stars and Stripes“ wird die amerikanische Luftwaffe im Prozess gegen den 34-jährigen mutmaßlichen Täter nicht die Todesstrafe verlangen. Das Opfer war zum Zeitpunkt des Todes als Reporter bei American Forces Network (AFN) Europa, dem Nachrichten-Netzwerk der US-Streitkräfte, in Europa im Einsatz. Auch der mutmaßliche Täter stand in Diensten von AFN. Im März wurde Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben, im Januar soll der Prozess beginnen. „Stars and Stripes“ zitiert einen Sprecher der Air Base in Ramstein, wonach dem Täter nicht die Todesstrafe droht. Für Udo Gehring ist das nicht ausreichend, um das bei seiner Behörde gelagerte Beweismaterial auszuliefern. „Bisher ist bei uns keine Anfrage eingegangen“, sagt er. „Wir müssen das verbindlich haben, dass dem Mann nicht die Todesstrafe droht“, unterstrich Gehring. Im Jahr 1961 wurde der letzte US-Militärangehörige, der zum Tode verurteilt worden war, auch hingerichtet, heißt es bei „Stars and Stripes“. (bld)

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