Kaiserslautern Der Inklusionsbeirat der Stadt wird am 21. September in der BBS II gewählt
Die Wahlversammlung findet in der Mensa der BBS II in der Martin-Luther-Straße statt. Beginn ist um 14.30 Uhr. „Wer Interesse an einer Kandidatur hat, kann das auch noch bis 15.30 Uhr an dem Tag kund tun“, sagt Steffen Griebe, bei der Stadtverwaltung für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen zuständig.
Vor dem Eingang der Mensa gibt es Behindertenparkplätze, die Räume sind barrierefrei erreichbar und ein Gebärdendolmetscher steht zur Verfügung, teilt die Stadtverwaltung mit.
„Die Stadt möchte erreichen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen an allen Angeboten unserer Gesellschaft teilhaben können“, erklärt Oberbürgermeisterin Beate Kimmel (SPD) im Vorfeld der Wahlen. Hauptaufgabe des 2019 geschaffenen Inklusionsbeirats sei es, „Menschen mit Beeinträchtigungen ein Mitspracherecht in allen städtischen Angelegenheiten zu geben, die ihre Belange berühren“, so Kimmel.
Barrierefreiheit, Inklusion, Gleichberechtigung und Teilhabe
In den vergangenen Jahren hat der Beirat laut Stadt vor allem Themen der Barrierefreiheit und der Mobilität in den Stadtrat eingebracht. „Ich möchte die Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, ihr Wahlrecht wahrzunehmen und dazu ermutigen, sich als Kandidatin oder Kandidat zu bewerben“, unterstreicht Kimmel. Der Beirat habe die Bevölkerung sowie Institutionen für Themen wie Barrierefreiheit, Inklusion, Gleichberechtigung und Teilhabe sensibilisiert.
Der aus 15 Mitgliedern bestehende Inklusionsbeirat setzt sich zusammen aus acht gewählten Vertreterinnen und Vertretern aus der Gruppe der Menschen mit Beeinträchtigungen, dem städtischen Behindertenbeauftragten Griebe sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter des Vereins Kaiserslautern inKLusiv. Komplettiert wird der Beirat durch fünf Mitglieder des Stadtrats, die laut Griebe die den fünf stärksten Fraktionen im Stadtparlament angehören. Die konstituierende Sitzung des Inklusionsbeirats ist für den 29. Oktober geplant.
Wer 18 Jahre alt ist und in Kaiserslautern wohnt, darf wählen, ist aber auch wählbar
Wahlberechtigt sind Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in Kaiserslautern haben und selbst zu dem Personenkreis der Menschen mit Beeinträchtigungen zählen oder die gesetzliche Vertretung einer minderjährigen Person mit Beeinträchtigungen innehaben.
Volljährige Personen mit Beeinträchtigungen und Wohnsitz in Kaiserslautern können sich zudem als Kandidatin oder Kandidat für den Inklusionsbeirat aufstellen lassen. Das gilt auch für gesetzliche Vertreter. „Es ist ein Zugang zur Politik und die Möglichkeit zur politischen Mitarbeit in Kaiserslautern“, wirbt Steffen Griebe dafür, für den Inklusionsbeirat zu kandidieren.