Kaiserslautern CDU: Stadt soll für Grundstücke nur noch Erbbaurechte vergeben

In Neubaugebieten soll es nach dem Willen der CDU nur noch Erbpachtflächen geben.
In Neubaugebieten soll es nach dem Willen der CDU nur noch Erbpachtflächen geben.

Die Stadt soll in Zukunft ihr Tafelsilber nicht mehr verscherbeln und gar keine Grundstücke mehr verkaufen. Diesen Vorschlag hat Walfried Weber am Montagabend für die CDU in den Stadtrat eingebracht. Oberbürgermeister Klaus Weichel warnte vor diesem Schritt.

Die CDU-Fraktion im Stadtrat hatte die Idee geboren, künftig für alle Bauplätze nur noch Erbbaurechte zu vergeben. Zur Begründung führte sie an, das Eigenkapital der Stadt sei faktisch aufgebraucht, als einziges Vermögen bleibe der Stadt ihr Grundbesitz. Veräußere sie den, müssten die Erlöse nach dem Willen der Aufsichtsdirektion ADD dafür verwendet werden, Haushaltslöcher zu stopfen. Das sei nicht in Ordnung, so Weber, zumal laut aktueller Rechtsprechung das Land Rheinland-Pfalz die Kommunen finanziell nicht mit ausreichend Mitteln ausstatte. Die Stadt müsse also für Schulden mit ihrem Vermögen aufkommen, die das Land zu verantworten habe, monierte Walfried Weber.

Grund und Boden bleiben im Eigentum der Stadt

Künftig grundsätzlich Erbbaurechte zu vergeben, sei der richtige Weg, so Weber. Auf diese Weise bleiben Grund und Boden im städtischen Eigentum, dennoch entsteht Bauland. Die Stadt habe damit Erfahrung. Mit rund 3000 Erbbaugrundstücken sei Kaiserslautern ziemlich an der Spitze im Land. „Wenn wir diese Praxis weiter ausbauen, ist kein Stillstand zu erwarten“, so Weber. Er kennt sich mit dem Thema aus, weil er im Hospital-Ausschuss sitzt. Die Stiftung Bürgerhospital hat für rund 600.000 Quadratmeter Erbbaurechte vergeben.

Oberbürgermeister Klaus Weichel warnte davor, ein grundsätzliches Veräußerungsverbot zu beschließen. „Davon würde ich dringend abraten“, sagte er, zumal eh jeder Grundstücksverkauf vom Stadtrat abgesegnet werden müsse. In Städtebaufördergebieten – „dazu gehört beispielsweise das Pfaff-Gelände“ – funktioniere das sowieso nicht. „Da sind wir geradezu verpflichtet zu verkaufen, weil die Verkaufserlöse genutzt werden müssen, um das Projekt zu refinanzieren.“

OB: Nur sinnvoll bei neuen Baugebieten

Einen Weg sieht er nur dann, wenn neue Baugebiete erschlossen werden. Vor dem Aufstellen von Bebauungsplänen Grundstücke aufzukaufen, sie zu erschließen und diese dann in Erbpacht zu vergeben, das ginge. Bei Gewerbegebieten allerdings befürchtet der OB, dass das keinen Sinn ergebe. „Darauf wird sich kein Investor einlassen. Lassen Sie den Grundsatzbeschluss sein“, appellierte der OB an den Stadtrat.“

Andere Städte entdecken Chancen

Die Sache mit den Gewerbeflächen sieht allerdings Andreas Jacob (Freie Wähler) anders. Er beobachte gerade in Städten wie Frankfurt oder Erlangen, dass genau das geschehe, erklärte der Stadtplaner und Geschäftsführende Gesellschafter der Firma Firu. Immer mehr Kommunen überlegten, das Thema Erbbaurecht zu intensivieren. Da böten sich viele Möglichkeiten und Chancen. Allerdings müsse dafür eine strategische Ankaufstrategie in Gang gesetzt werden.

Auch Tobias Wiesemann (Grüne) sieht die Erbbaurechtvergabe als einen Weg, gerade bei Gewerbeansiedlungen. „Diese könnte man damit besser steuern.“ Erbbaugrundstücke hätten den Vorteil, dass sie zurück an die Stadt fallen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Das Thema soll im Haupt- und Finanzausschuss noch einmal auf die Tagesordnung. Harald Brandstädter (SPD) sah die Sache ähnlich wie der OB. „Für neue Baugebiete könnte das funktionieren.“

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