Frankenstein CDU-Landesparteigericht bestätigt Ausschluss der Frankensteinerin Monika Schirdewahn

Monika Schirdewahn mit ihrem Ehemann Horst nach der Verhandlung des Bezirksparteigerichts in Neustadt im Oktober.
Monika Schirdewahn mit ihrem Ehemann Horst nach der Verhandlung des Bezirksparteigerichts in Neustadt im Oktober.

Die Frankensteinerin Monika Schirdewahn hatte auch auf Landesebene keinen Erfolg mit ihrer Beschwerde gegen den Parteiausschluss aus der CDU. Das Landesparteigericht in Mainz bestätigte nun den Beschluss des Bezirksparteigerichts vom Oktober 2019.

Monika Schirdewahn war nach der Kommunalwahl im Mai 2019 als einziges CDU-Mitglied in den Frankensteiner Ortsgemeinderat eingezogen, ihr Ehemann Horst Schirdewahn allein für die AfD. Im Juni waren sie eine Fraktion eingegangen. Da der CDU-Kreisverband darin parteischädigendes Verhalten sieht, weil eine Kooperation mit der AFD gegen CDU-Bundesparteitagsbeschlüsse verstoße, leitete er ein Parteiausschlussverfahren gegen Monika Schirdewahn ein.

Dagegen ging die Frankensteinerin vor. Das CDU-Bezirksparteigericht in Neustadt erachtete jedoch den Parteiausschluss im Oktober als rechtens. Ihre Beschwerde gegen diesen Beschluss vor der nächsthöheren Instanz hatte jedoch keinen Erfolg: Das Landesparteigericht in Mainz wies ihre Beschwerde nun zurück. Auch die dortigen Richter erkannten parteischädigendes Verhalten in der Fraktionsbildung.

Ihr Anwalt kündigte an, vor dem Bundesparteigericht weiter gegen den Ausschluss vorzugehen.

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