Kaiserslautern 54-Jähriger steht wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Landgericht Kaiserslautern

14 Fälle von sexuellem und schwerem sexuellen Missbrauch wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor.
14 Fälle von sexuellem und schwerem sexuellen Missbrauch wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor.

Vor dem Schwurgericht des Landgerichts Kaiserslautern muss sich seit Donnerstag ein 54-jähriger Mann verantworten, dem die Staatsanwaltschaft sexuellen und schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes vorwirft.

Zwischen 1. April 2009 und 2. Februar 2015 soll der Mann laut Anklage sexuelle Handlungen an einer Halbschwester seiner Ehefrau begangen haben, die zu Beginn erst acht Jahre alt war. Zunächst habe er die Geschlechtsteile berührt, später hätten sich die Handlungen zu mehrfachen Oral- und Geschlechtsverkehr gesteigert. Bei mindestens einer Gelegenheit habe der Mann dem Kind auch einen Pornofilm gezeigt.

Der Angeklagte war zu Beginn der Hauptverhandlung nicht erschienen und hatte über seinen Verteidiger eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt, in der allerdings weder Transport- noch Verhandlungsunfähigkeit attestiert worden war. Das Gericht ließ aber nicht mit sich spaßen, zumal der Vorsitzende angesichts einer Vorerkrankung des Angeklagten angeordnet hatte, ihn mit einem Krankenwagen zum Gericht zu bringen, und im Sitzungssaal eigens ein Krankenbett hatte aufstellen lassen. Nachdem zwei Hausärzte des Angeklagten vernommen worden waren, wurde seine polizeiliche Vorführung angeordnet und der medizinische Sachverständige beauftragt, in der Wohnung des Angeklagten die Frage seiner Verhandlungsfähigkeit vorab zu begutachten.

Verhandlungsbeginn verschiebt sich um Stunden

Der Sachverständige gab nach der Untersuchung grünes Licht, sodass die Hauptverhandlung mit stundenlanger Verspätung beginnen konnte. Der Angeklagte verfolgte sie vom Krankenbett aus. Nach Verlesung der Anklage gab er an, sich nicht zu den Vorwürfen äußern zu wollen.

Das mittlerweile 22 Jahre alte Opfer, das als Nebenklägerin auftrat, belastete ihn im Sinne der Anklage. Emotionslos schilderte sie, wie sich der Angeklagte in seiner Wohnung über Jahre hinweg, in Abwesenheit seiner Ehefrau, an ihr vergangen hatte. Mit einem gegenseitigen Kuscheln habe alles angefangen und sich im Laufe der Zeit zu immer intensiveren sexuellen Handlungen gesteigert, berichtete die junge Frau.

Auch sei sie im Alter von 13 Jahren – in Begleitung des Angeklagten – beim Frauenarzt gewesen, um sich die Pille verschreiben zu lassen. Sie habe damals angegeben, über Menstruationsbeschwerden zu klagen, um das Medikament zu bekommen, schilderte sie.

Am 7. März wird weiter verhandelt – auch ohne Angeklagten

Die Sitzung wird am Dienstag, 7. März, fortgesetzt. Der Vorsitzende belehrte den Angeklagten vorsorglich darüber, dass im Falle seines erneuten Fernbleibens zu Hauptverhandlung auch ohne ihn weiterverhandelt werden kann, da er Gelegenheit hatte, sich zur Sache zu äußern.

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