Kaiserslautern 2G oder 2G-plus: Verwirrung bei den Kunden im Einzelhandel

Die 2G-Regel für den Einzelhandel besage, dass der Zutritt nur noch Genesenen und Geimpften erlaubt sei.
Die 2G-Regel für den Einzelhandel besage, dass der Zutritt nur noch Genesenen und Geimpften erlaubt sei.

Ab Samstag sehen die Corona-Regeln für den Einzelhandel in Rheinland-Pfalz die 2G-Regel vor. Darauf hat Matthias Pallmann, der Vorsitzende des Einzelhandelsverbands Kaiserslautern hingewiesen.

Als Inhaber des Fachgeschäfts für Porzellan, hochwertige Geschenke und Haushaltswaren in der Marktstraße, habe er mitbekommen, wie verunsichert die Kunden hinsichtlich der neuen Corona-Regeln seien. „Da meinen die Leute, die Regelung 2G-plus gelte ab Samstag auch für den Handel.“ Dem sei nicht so, betont Pallmann gegenüber der RHEINPFALZ. Die 2G-plus-Regel, die von Kunden zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Corona-Test verlange, gelte lediglich in der Gastronomie, nicht für den Handel.

Die 2G-Regel für den Einzelhandel besage, dass der Zutritt nur noch Genesenen und Geimpften erlaubt sei. Ausgenommen von der 2G Regel seien Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien. „Auch Nicht-Geimpfte können sich also weiterhin selbst mit Lebensmitteln und zum Leben notwendigen Waren versorgen“, so Pallmann. Da er mit seinen Haushaltswaren unter die 2G-Regelung falle, müsse er ab Samstag den Status von Kunden, ob geimpft oder genesen, überprüfen. Mit der Kontrolle habe er einen Mitarbeiter beauftragt. Für Nicht-Geimpfte bietet Pallmann – wie sicher auch andere Händler – an: „Man kann bei uns telefonisch oder per E-Mail Waren bestellen.“

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