Kreis Kaiserslautern Zwergschule: Hoffnung für Frankenstein nach Gerichtsentscheid

Die Grundschule Lieg im Hunsrück darf nicht zum Schuljahresende geschlossen werden. Dies beschloss das Verwaltungsgericht Koblenz nun auf Eilantrag. Einige der erfolgreichen Argumente könnten im Fall einer Klage eventuell auch auf Frankenstein anwendbar sein.

Lieg ist wie Frankenstein eine der vier Zwergschulen, über die die ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) in Trier Ende Juni die Schließung verfügt hatte. Zum Schuljahresende, also 31. Juli, muss der Betrieb eingestellt werden.

Zwei Klagen eingereicht

Gegen jene Organisationsverfügung der ADD kann der Schulträger Widerspruch einlegen und auch klagen. Dies haben in Lieg nicht nur die Verbandsgemeinde Cochem als Schulträgerin getan, sondern auch der Landkreis Cochem-Zell als Träger der aufzunehmenden Schule sowie mehrere Eltern, wie der Lieger Ortsbürgermeister Heinz Zilles auf Anfrage mitteilt. „Die Verbandsgemeinde hat sogar zwei Klagen eingereicht: Eine gegen die ADD wegen der Aufhebung des Schulbezirks und eine gegen die VG Kastellaun wegen Verletzung der Fusionsvereinbarung.“ Denn durch Aufgliederung der damaligen Verbandsgemeinde Treis-Karden in die drei Verbandsgemeinden Cochem, Kastellaun und Kaisersesch beschlossen jene 2013 „eine Fusionsvereinbarung, in der festgelegt wurde, dass die Schule und der Schulbezirk Lieg erhalten bleiben soll“, erläutert Wolfgang Lambertz (CDU), Bürgermeister der erfolgreich klagenden VG Cochem. Zwar hat eine Verbandsgemeinde nicht die Befugnis, über die Schulorganisation des Landes zu bestimmen. Aber die ADD hat jene Fusionsvereinbarung damals genehmigt und damit ein „Vertrauen der Bevölkerung auf den Fortbestand der Grundschule Lieg geschaffen“, urteilt das Verwaltungsgericht Koblenz nun. Jenes Vertrauen habe die ADD versäumt in die Entscheidung einzubeziehen.

VG nicht angemessen beteiligt

Dies ist jedoch nur einer der Gründe, die das Gericht in der Klage gegen die ADD anerkannt hat. „Wir haben acht Punkte aufgeführt“, erläutert Lambertz, „in vier oder fünf – je nach Auslegung – haben wir Recht bekommen.“ So argumentierte die VG Cochem laut Lambertz unter anderem damit, dass die Verbandsgemeinde nicht angemessen im Verfahren beteiligt wurde, dass das Recht der Eltern in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wurde und mit den Schülerzahlen. Abschließend kommt das Gericht zu dem Schluss, dass bei einem Sofortvollzug „voraussichtlich irreversible Fakten geschaffen werden, von denen die Eltern und Schüler stärker betroffen wären als der Antragsgegner“, also die ADD. „Ich hatte mir gute Chancen ausgerechnet, aber dass wir so deutlich gewinnen, hätte ich nicht gedacht“, zeigt sich der Bürgermeister sehr zufrieden.

"Lassen Schulbetrieb weiterlaufen"

Die ADD hat nun die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Lambertz ist jedoch recht gelassen: „Wir werden den Schulbetrieb im August normal weiterlaufen lassen. Ich glaube nicht, dass eine Beschwerde der ADD vorher Wirkung zeigen würde. Außerdem weiß ich nicht, ob die ADD überhaupt Beschwerde einlegt.“ Denn das Gericht kam zu dem deutlichen Schluss, dass die Verfügung der ADD „offensichtlich rechtswidrig“ sei. Frankensteins Ortsbürgermeister Eckhard Vogel (FWG) war gestern sehr erfreut über die Nachricht seines Amtskollegen aus Lieg. Den für Schulen zuständigen VG-Beigeordneten von Enkenbach-Alsenborn, Jürgen Wenzel (CDU), hatte er noch nicht erreicht, um den hiesiegen Stand zu erfahren. „In Lieg ist man halt sehr schnell“, lautete sein Kommentar.

Wenzel prüft, ob Klage aussichtsreich ist

Wenzel berichtete am Nachmittag gegenüber der RHEINPFALZ, dass der Widerspruch gegen die Schließungsverfügung im VG-Vorstand besprochen, aber noch nicht eingelegt sei. „Wir werden das Urteil zu Lieg lesen und prüfen, ob für uns eine Klage aussichtsreich ist.“ Argumente, die für Lieg gelten, müssten ja nicht auf Frankenstein anwendbar sein. Im Fall einer Klage-Entscheidung müsste der VG-Rat für nächste Woche einberufen werden, um den Beschluss zu fassen. In Lieg ist man diesen Schritt schon vor langer Zeit vorauseilend gegangen. „Wir haben die Schließung der Grundschule Klotten 2017 und die – erfolglose – Klage verfolgt“, berichtet Lambertz. „Deshalb haben wir schon vor Monaten den Beschluss des Verbandsgemeinderats eingeholt, im Fall einer Schließungsverfügung zu klagen.“ Eine Anwaltskanzlei wurde beauftragt, alles für eine Klage vorzubereiten. „So konnten wir nur zwei Tage nach der Benachrichtigung durch die ADD die Klage einreichen.“

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