Kreis Kaiserslautern „Tote Wildschweine beproben“

Noch ist die Schweinepest bei uns nicht ausgebrochen, doch die Gefahr bleibt.
Noch ist die Schweinepest bei uns nicht ausgebrochen, doch die Gefahr bleibt.

Hubertus Gramowski, Jagdmeister für Stadt und Landkreis Kaiserslautern, weist mit Blick auf die bedrohliche Situation im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erneut auf die Wichtigkeit einer möglichen Früherkennung hin.

Noch ist kein Ausbruch der ASP in Deutschland bestätigt. Allerdings breitet sie sich in vielen Regionen Osteuropas, etwa in Rumänien, Ungarn und Polen, immer weiter aus. Auch wurde das Virus bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Grenznähe zu Deutschland und Frankreich bereits nachgewiesen. „Auch Hausschweine können infiziert werden; eine Einschleppung hätte schlimme Folgen für die Tiergesundheit und schwerwiegende wirtschaftliche Folgen. Daher sind Biosicherheitsmaßnahmen für Jäger und Landwirte sowie Maßnahmen zur Früherkennung der ASP von großer Bedeutung“, lautet der Appell des Kreisjagdmeisters. Er verweist zudem auf die im November 2018 geänderte tierseuchenrechtliche Anordnung des Landes. Jene Anordnung regelt, dass im Sinne der Seuchenprävention und der damit verbundenen Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen alle Jagdausübungsberechtigten im Monitoringgebiet von jedem verendeten Wildschwein unverzüglich Proben (Blut/Serum oder bluthaltige Körperhöhlenflüssigkeit) zur Untersuchung auf Afrikanische und Klassische Schweinepest entnehmen und zusammen mit dem Probenbegleitschein dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz übersenden müssen. „Das gesamte Kreis- und Stadtgebiet befindet sich im Monitoringgebiet“, erläutert Gramowski. „Ich bitte wirklich alle Jäger dringend um Erfüllung dieser Untersuchungsvorgabe! Das Probenentnahmematerial sowie Versandtaschen stellt das Land kostenfrei zur Verfügung, die Materialien liegen im Veterinäramt zur Abholung bereit.“ Da die Beprobungspflicht zudem für alle nach Autounfällen verendet aufgefundenen Tiere gilt, sieht der Kreisjagdmeister die Problematik, dass diese ohne Beprobung entsorgt werden, denn teilweise werden sie von der Straßenverkehrsbehörde, den Ordnungsämtern oder auch von der Feuerwehr eingesammelt. „Die Behörden sollten sich unbedingt mit dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten in Verbindung setzen, damit dieser die vorgeschriebene Beprobung des toten Tieres vornehmen kann“, fordert Gramowski. Info Weitere Hinweise unter www.kaiserslautern-kreis.de, Verwaltung, Veterinäramt.

x