Kreis Kaiserslautern Konzepte und Geld sind gefragt

Nach der definitiven Entscheidung, dass die Grundschule Frankenstein zum Schuljahresende dicht gemacht wird, gilt es für Orts- wie Verbandsgemeinde nun, die Folgen der Schließung bestmöglich zu bewältigen. Damit das Schulgebäude nicht zum Leerstand wird, sind Konzepte und vor allem Geld nötig.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier hatte gestern den Schulträger sowie die Schulleitung und die Kreisverwaltung informiert, dass die Grundschule zum 31. Juli 2018 aufgehoben wird. Ab dem nächsten Schuljahr werden die Frankensteiner Kinder in Hochspeyer unterrichtet. Ortsbürgermeister Eckhard Vogel (FWG) fühlt sich von der Landesregierung im Stich gelassen. „Ich hätte noch ein Baugebiet ausweisen können, aber gemäß Dorfentwicklungsprogramm des Innenministeriums haben wir uns auf die Innenentwicklung konzentriert – und nun bekommt man vorgeworfen, dass man nicht mit Baugebieten für Zuzug gesorgt hat.“ Mit der Entscheidung habe das Bildungsministerium einen Leerstand produziert. „Der Unterhalt des Schulgebäudes selbst kostet Geld und zudem gibt es einen Sanierungsstau, den die VG sicher nicht übernehmen will.“ Das Gebäude ist in den Händen der VG als Schulträgerin; sie sollte es der Ortsgemeinde wieder anbieten, aber es gebe keine rechtlichen Vorgaben. „Die Turnhalle ist jeden Nachmittag von Vereinen belegt“, schildert Vogel die Situation, die sich schnell ändern könnte, fürchtet er. Seine Idee zur Rettung der Gebäude „wäre ein Masterplan, den die Landesregierung erarbeiten lässt, und in dem der gesamte Komplex überplant wird, einschließlich Bürgerhaus, Sparkassengebäude, Feuerwehr und benachbartem Gebäude der Ortsgemeinde mit Mietwohnungen.“ Dazu wären allerdings erhebliche Zuschüsse vom Land nötig. Diese sieht auch Jürgen Wenzel (CDU), Erster VG-Beigeordneter, als nötig an. Er erachtet ein Konzept als realisierbar, das sich schon in Enkenbach-Alsenborn bewährt habe: „Die Ortsgemeinde übernimmt das Gebäude in ihr Eigentum, mit Förderung wird es umgebaut und an die Bedürfnisse der Vereine angepasst, die es dann nach ihren Vorstellungen nutzen und den Unterhalt zahlen.“ Dazu müssten sich die Vereine einmal zusammensetzen; „es gibt auch Modelle, in denen sich einzelne Vereine zu einem Verein zusammenschließen“. Dass es Absprachen mit dem Innen- und Sozialministerium gibt, wie den betroffenen Gemeinden nach der Schulschließung unter die Arme gegriffen werden kann, bestätigt Henning Henn, Sprecher des Bildungsministeriums. Allerdings werde es wohl noch einige Monate dauern, bis Angebote konkret werden, vermutet er. Statt Überlegungen, die Schule umzunutzen, gibt es noch den Weg, gegen die Anordnung rechtlich anzugehen. Beim ersten Überfliegen des 18-seitigen Schreibens hat Wenzel auf Anhieb allerdings keinen Punkt gesehen, an dem es sich anzusetzen lohne, lautet seine erste Einschätzung. Die „strukturellen Benachteiligungen, die möglicherweise mittelbar mit dem Wegfall der Einrichtung einhergehen könnten“, aber keine Ausnahme vom Schulgesetz begründen, wie es im ADD-Schreiben heißt, wären am ehesten eine Passage, die ein Anwalt zum Anlass für weitere Schritte nehmen könnte, schätzt der Beigeordnete. „Widerspruch könnten wir einlegen, das kostet ja nichts“, könnte die VG diese erste Möglichkeit, zu der sie einen Monat Zeit hat, ausschöpfen. „Eine Klage kostet hingegen Geld, das müsste ein Gremium beschließen“, meint er.

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