Kreis Kaiserslautern Keine Beschwerde beim Gericht

Die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn wird nichts unternehmen, um noch für dieses Schuljahr eine Wiederöffnung der Grundschule Frankenstein zu erwirken. Der VG-Rat beschloss am Mittwochabend, keine Beschwerde gegen die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts einzulegen, das den Eilantrag wegen der Schließung ablehnte. Um im laufenden Schuljahr nicht für Unruhe zu sorgen, will man das Hauptsacheverfahren abwarten.

Nach der Entscheidung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, dass die Grundschule Frankenstein geschlossen werden muss, hatte die Verbandsgemeinde als Schulträgerin per Eilantrag beim Verwaltungsgericht versucht, noch vor Ende der Sommerferien die Schließung zu verhindern. Damit hatte sie jedoch keinen Erfolg, der Antrag wurde am Freitag vor Unterrichtsbeginn abgelehnt. Nun hatte die Verbandsgemeinde noch die Möglichkeit, dagegen juristisch vorzugehen, also eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts einzureichen. Davon riet jedoch der beauftragte Rechtsanwalt Franz Schermer den Ratsmitgliedern in der Sitzung ab. Im laufenden Schuljahr den Betrieb in Frankenstein wieder aufzunehmen, die Lehrer dorthin zurückzuholen und die Eltern dazu zu bringen, ihr Kind wechseln zu lassen, sei nicht realistisch, argumentierte er. Auch SPD, CDU und die Grünen sprachen sich aus diesem Grund gegen eine Beschwerde aus. „Zum Wohl der Kinder“ will man nicht riskieren, dass die Kinder die Schule wechseln und sich neu orientieren müssen, argumentierte SPD-Vorsitzender Thomas Wansch. CDU-Chef Alexander Roth warf ein, dass die Zeitspanne des Verfahrens vom Ministerium zu knapp bemessen gewesen sei, so dass die VG jetzt keine realistische Möglichkeit mehr habe, den Rechtsweg zu gehen. Während auch Grünen-Vorsitzender Frank Zimmermann aus praktischen Gründen gegen eine Beschwerde argumentierte, wollten Goswin Förster (FDP) und Manfred Petry (FWG) den Beschwerdeweg gehen, um konsequent zu Ende zu führen, was begonnen wurde. Schermer bestätigte, dass es durchaus vorkomme, dass das Gericht im Hauptsacheverfahren anders entscheide als im vorangegangenen Eilantrag, „jene Entscheidung ist kein Präjudiz fürs Hauptsacheverfahren“. „Schöner wäre es natürlich, wenn das Gericht schon zuvor für den Antragsteller entschieden hätte.“ Würde die Verbandsgemeinde Beschwerde einlegen und dieser würde stattgegeben, das heißt, dass die Kinder also in ein paar Wochen wieder in Frankenstein unterrichtet werden könnten, bestünde die Gefahr, dass im Hauptsacheverfahren nach ein paar Monaten entgegengesetzt entschieden würde, und der Unterricht wieder eingestellt werden müsste. Legt die Verbandsgemeinde keine Beschwerde ein, laufe das Hauptsacheverfahren ohnehin automatisch weiter, informierte Schermer auf Nachfrage; bei dann positiver Entscheidung würde der Schulbetrieb in Frankenstein zum nächsten Schuljahr wieder aufgenommen werden und Eltern wie Lehrer hätten langfristig mehr Sicherheit. Nach einiger Diskussion über die Formulierung der Beschlussvorlage stimmte das Gremium über den Vorschlag ab, dass der VG-Rat keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einlegt. Bei zwei Gegenstimmung von Förster und Petry und einer Enthaltung aus der FWG votierte der Rest dafür.

x