Kaiserslautern Hohe Kosten bei der Partnersuche möglich

Eine kostenlose Probemitgliedschaft bei Partnerbörsen im Internet verlängert sich häufig zum regulären Abo: Franziska Wolf gibt
Eine kostenlose Probemitgliedschaft bei Partnerbörsen im Internet verlängert sich häufig zum regulären Abo: Franziska Wolf gibt in der Beratung der Verbraucherzentrale Tipps, wie Kunden solche Stolperfallen umgehen können.

Wer die Liebe fürs Leben noch nicht gefunden hat, sucht immer häufiger auch im Internet nach ihr. Doch dabei gibt es einige Fallstricke. Für Verbraucher entstehen schnell hohe Kosten. Franziska Wolf von der Verbraucherzentrale (VZ) erklärt die größten Schwierigkeiten bei der Partnersuche im Netz.

Mitgliedschaften über mehrere Jahre, hohe Forderungen selbst bei Widerrufung des Vertrages und Lockangebote – das sind die wohl häufigsten Fallen auf dem Weg zu einer neuen Partnerschaft über Online-Börsen. „Es gibt ganz verschiedene Tücken, es ist ein sehr breiter Markt, da gibt es seriöse und unseriöse Anbieter“, sagt Franziska Wolf. Sie ist seit vergangenen Sommer als Beraterin bei der Kaiserslauterer Verbraucherzentrale in der Fackelstraße 22 tätig. „Die Preisgestaltung ist häufig schwer zu durchblicken“, sagt sie. Einige Partnerbörsen arbeiten mit kostenlosen Probemitgliedschaften oder vergünstigten Angeboten, die anders als ein regulärer Vertrag nur wenige Monate gelten. Doch häufig wandele sich ein Vertrag nach Ablauf der entsprechenden Monatsfrist in ein reguläres Abo um – sofern er nicht zuvor fristgerecht gekündigt worden ist. „Es gibt Partnerbörsen, die haben regulär eine zweijährige Vertragslaufzeit“, sagt Wolf. Eine vermeintliche Kurzmitgliedschaft könne so teurer werden als gedacht. Bei einigen Anbietern beispielsweise, darunter auch bekannte Agenturen, werden über die Gesamtlaufzeit eines Zweijahresvertrages Gebühren zwischen 800 und 900 Euro fällig. Wolf selbst hat zu Demonstrationszwecken die ersten Schritte auf dem Weg zu einer Mitgliedschaft bei einer Online-Plattform ausprobiert. „Nach einer kostenlosen Eingabe meiner E-Mail-Adresse musste ich einen 20-minütigen Fragebogen zu meinen Lebensverhältnissen und Vorlieben ausfüllen“, sagt sie. Um die Ergebnisse der Profilanalyse und möglicherweise passende Partnervorschläge zu erhalten, hätte sie sich danach zu einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft entscheiden müssen. „Das hat schon einen gewissen Lockcharakter, da es schon interessant ist, zu erfahren, was dabei herauskommt“, sagt sie. Doch da alles nur ein Test war, brach sie den Anmeldeprozess an diesem Punkt ab. Anders eine junge Frau, die vor wenigen Wochen bei ihr in der Beratung aufgetaucht sei. Sie hatte ihre Anmeldung bei einer Partnerbörse im Internet nach einer Woche widerrufen. Auf der Homepage des Unternehmens fand sich neben den AGB auch eine entsprechende Widerrufsbelehrung mit einer 14-tägigen Frist. „Aber die Frau sollte dann 75 Prozent der Gebühren eines zweijährigen Vertrages zurückgeben“, erklärt Wolf den Fall aus der Praxis. Kosten von rund 600 Euro entstanden so bereits nach nur wenigen Tagen der Nutzung. „Der Vertrag war in diesem Fall rechtlich nicht angreifbar“, erklärt Wolf. Eine Lösung fand die Klientin mit Hilfe der Verbraucherzentrale: Das Unternehmen verzichtete auf einen Teil des sogenannten Wertersatzes. „525 Euro musste sie aber dennoch zahlen“, sagt Wolf. Das deutsche Rücktrittsrecht kennt diese für den Fall eines Widerrufs durchaus übliche Zahlung als Wertersatz. Das bedeutet: Wer von einem Vertrag zurücktritt, muss die bis dahin empfangene Leistung zurück erstatten. „Die Verbraucherzentrale vertritt dazu die Ansicht, dass der Wertersatz, den die Unternehmen verlangen, nicht höher sein darf als das Entgelt, das sich aus der Nutzungsdauer anteilig gemessen am Jahresentgelt ergibt“, führt Wolf aus. Die Forderung nach einem aus Sicht des Verbrauchers zu hohen Wertersatz sei bereits mehrfach vor Gericht verhandelt worden, sagt Wolf. Eine der verklagten Online-Partnerbörsen habe als Begründung ausgeführt, dass Verbrauchern eine Garantie über eine bestimmte Anzahl an Kontakten gewährleistet werde. „Wenn diese Kontaktzahl erfüllt ist, betrachtet das Unternehmen den Vertrag als fast vollständig erbracht und fordert daher einen Wertersatz von bis zu 75 Prozent“, erklärt die Beraterin der VZ. Sie rät dazu, sich vor der Nutzung eines Portals zunächst über die eigenen Anforderungen bewusst zu werden und sich einen Überblick über die verschiedenen Angebote zu verschaffen. „Die Tipps die wir geben, sind, sich Gedanken zu machen, wonach suche ich überhaupt, welche Partnervermittlung ist die richtige für mich, wie lange möchte ich mich vertraglich binden, wie viel und wie lange kann und will ich monatlich bezahlen, gibt es eine kostenlose Probephase und wie geht es danach weiter, wie sehen die Regelungen zu Kündigung, Widerruf und Wertersatz aus“, zählt sie Wolf auf. Auch Bewertungen eines Anbieters durch andere Nutzer oder durch Vergleichsportale könnten einen ersten Hinweis liefern, „ich würde mich aber nicht darauf verlassen und mir die Seiten auf jeden Fall selbst anschauen“, sagt Wolf. Info Wer Fragen zum Thema Online-Partnerbörsen hat, kann sich am heutigen Mittwoch, 14. Februar, zwischen 14 und 18 Uhr beim Info-Telefon der Verbraucherzentrale melden. Die Telefonnummer ist 06131/28 48880. Zudem bietet die Verbraucherzentrale in ihrer Beratungsstelle verschiedene kostenlose Flyer und das Buch „Gesucht: Neue Liebe“ zum Verkauf an.

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