Rheinpfalz Frankenstein: Parteiausschluss Schirdewahns wegen Fraktion mit AfD noch offen

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Monika Schirdewahn und ihr Mann Horst Schirdewahn.

Die Entscheidung, ob die Frankensteinerin Monika Schirdewahn aus der CDU ausgeschlossen wird, ist noch nicht abschließend gefallen. Das Mitglied im Ortsgemeinderat Frankenstein war Ende Juni mit AfD-Ratsmitglied Horst Schirdewahn, dem Ehemann, eine Fraktion eingegangen, weshalb der CDU-Kreisverband ihren Parteiausschluss beantragt hatte. Das CDU-Bezirksparteigericht in Neustadt hatte in der Fraktionsbildung parteischädigendes Verhalten gesehen und dem Antrag stattgegeben.

Entscheidung wohl nicht vor dem nächsten Jahr

Monika Schirdewahn hat gegen diese Entscheidung jedoch in der vergangenen Woche Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem CDU-Landesparteigericht, eingelegt. Auch wenn juristisch noch nicht abschließend geklärt sei, ob die Beschwerde fristgerecht eingegangen sei, wird der Parteiausschluss weiter geprüft, wie der Vorsitzende des Gerichtes, Paul Glauben, erläutert. „Der CDU-Kreisverband Kaiserslautern, der Antragsteller, bekommt nun Gelegenheit zur Stellungnahme auf Schirdewahns Argumentation“, schildert Glauben das weitere Vorgehen, „anschließend darf sich Frau Schirdewahn zu deren Stellungnahme äußern.“ Erst in der Entscheidung des Landesparteigerichts – die Glauben nicht mehr im Dezember erwartet – wird auch geklärt werden, ob Schirdewahns Beschwerde juristisch zulässig war.

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