Rheinpfalz Enkenbach-Alsenborn: Höhergruppierungen durch Bürgermeister nicht rechtens

Es geht nicht um Kleingeld bei der Personalkostensteigerung in Enkenbach-Alsenborn. Archivfoto: View
Es geht nicht um Kleingeld bei der Personalkostensteigerung in Enkenbach-Alsenborn. Archivfoto: View

Nach der Höhergruppierung etlicher Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn durch Bürgermeister Andreas Alter (SPD) hat die Kommunalaufsicht entschieden, dass dies nicht rechtens war. Für diesen Schritt wäre ein Nachtragshaushalt des VG-Rates nötig gewesen.
In der Sitzung am 8. März, in der eigentlich der Haushalt beschlossen werden sollte, erklärten alle Fraktionen, dass sie jenem nicht zustimmen könnten, weil es Klärungsbedarf zum dazugehörigen Stellenplan gebe. Darin waren umfangreiche Höhergruppierungen vorgenommen worden, von denen weder der VG-Rat noch die Beigeordneten etwas wussten. Bei der Personalkostensteigerung geht es um eine sechsstellige Summe.

Der Bürgermeister wollte für gerechte Bezahlung in der Verwaltung sorgen



Der Bürgermeister begründete sein Handeln damit, dass er zwischen den Mitarbeitern der beiden ehemaligen Verbandsgemeinden Hochspeyer und Enkenbach-Alsenborn nach dem Zusammenschluss 2014 Gerechtigkeit schaffen wollte, da die Bezahlung im Norden der VG in vielen Fällen niedriger war als im Süden. Deshalb gab er eine Bedarfsanalyse wie auch eine Stellenbewertung an ein Büro heraus und setzte nach dem Ergebnis noch 2017 etliche Höhergruppierungen um – ohne ein Gremium zu konsultieren.

Die Kommunalaufsicht stellt fest: Es liegt ein Verstoß gegen die Gemeindeordnung vor



Am 8. März gab der VG-Rat dem Bürgermeister den Auftrag, erstens die Kommunalaufsicht um Stellungnahme zu bitten, zweitens Transparenz zu schaffen und die Beigeordneten einzubinden. Die Kommunalaufsicht hat nun deutlich gemacht, dass Alter seine Kompetenzen überschritten hat: Die Höhergruppierungen hätten in einem Stellenplan ausgewiesen und die Mehrkosten durch einen Nachtragshaushalt abgesegnet werden müssen.
Da die Höherstufungen schon 2017 vorgenommen wurden, können jene laut Joachim Gries von der Kommunalaufsicht nicht mehr geheilt werden, denn „eine Nachtragshaushaltssatzung ist nur bis zum Jahresende möglich“. Welche Konsequenzen dies nun für den Bürgermeister hat, könne er momentan nicht sagen. Eine Höhergruppierung rückgängig zu machen, sei „theoretisch vielleicht möglich“, aber in der Praxis sieht er kaum Möglichkeiten. „Die Angestellten könnten dagegen klagen.“ Vor einer weiteren Entscheidungen der Kommunalaufsicht sieht er nun den VG-Rat am Zuge: Der könnte zumindest den Stellenplan für 2018 mit den höheren Summen beschließen.

Fraktionschefs sehen noch immer viele offene Fragen



Ob dazu tatsächlich Chancen bestehen, bleibt fraglich. Alter hat Gespräche mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden anberaumt. Er betont mehrfach, dass die Sache „umfangreich, lückenlos aufgearbeitet“ werden müsse und die Beigeordneten eingebunden seien. Zumindest die Fraktionschefs von CDU und SPD sehen hier noch Mängel. Viele Fragen seien weiterhin offen, die Transparenz bei Weitem nicht geschaffen und die Beigeordneten nicht wie gefordert eingebunden.

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