Kreis Kaiserslautern Ein neues Kleid aus Auerkalkplatten

Setzten gestern symbolisch eine Platte an die Fassade der Kreisverwaltung: Landrat Ralf Leßmeister und der Abteilungsleiter Baue
Setzten gestern symbolisch eine Platte an die Fassade der Kreisverwaltung: Landrat Ralf Leßmeister und der Abteilungsleiter Bauen und Umwelt, Karl-Ludwig Kusche (rechts).

Auch wenn man im Vorbeigehen noch nichts sieht, hinter der Gerüstverkleidung der Kreisverwaltung tut sich was: Mittlerweile sind die maroden Wandplatten restlos entfernt und an der Nordseite des Gebäudes, das seit Frühjahr 2017 umfassend renoviert wird, haben die Arbeiten an der neuen Fassadenverkleidung begonnen. 2200 Quadratmeter Außenwandfläche sollen sich bis Ende des Jahres in neuem Kleid präsentieren.

Die Fassadensanierung wird rund 1,3 Millionen Euro kosten, berichtet Landrat Ralf Leßmeister (CDU). Die Außenhülle des denkmalgeschützten Gebäudes wird mit Kelheimer Auerkalkplatten verkleidet. Dabei handelt es sich um hellen Naturstein, bestehend aus einer Mischung Riffschutt und Korallenästen mit feinen Kalksedimenten. Bevor die Platten nun an Stahlankern befestigt werden, wurde „ein ausgeklügeltes System der Wärmerückgewinnung mit einer Effizienz von 97 Prozent“ in die 20 Zentimeter dicke Dämmschicht der Außenfassade integriert, so der Landrat. Diese soll, in Verbindung mit dem Einbau von wärmeisolierten Fenstern mit Sonnenschutz, auch im Sommer für ein besseres Raumklima in der Kreisbehörde sorgen. Die Platten mit einem Gewicht von rund je 50 Kilogramm seien durchnummeriert, wie auch der Platz, auf dem sie anschließend befestigt werden. Der Sockel der Außenfassade wird mit Platten aus Kirchheimer Muschelkalk – einem graubraunen Naturstein, der in einem Steinbruch bei Würzburg gewonnen wird – verkleidet. „Damit wird auch den Auflagen der Denkmalschutzbehörde in Bezug auf Material und Farbgebung Genüge getan“, sagt Leßmeister. Da die Sanierung des Kreisverwaltungsgebäudes auf Hochtouren läuft, hat der Lauterer Kreistag den Landrat gestern dazu ermächtigt, Aufträge für weitere Arbeiten mit einem Gesamtvolumen von mehr als einer Million Euro an die Betriebe zu vergeben.

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