Kaiserslautern Digitalchef: Höhere Eingruppierung für frühere OB-Lebensgefährtin wäre gerechtfertigt gewesen

Erklärte sich gestern gegenüber der RHEINPFALZ: der Geschäftsführer von KL.digital, Martin Verlage.
Erklärte sich gestern gegenüber der RHEINPFALZ: der Geschäftsführer von KL.digital, Martin Verlage.

Der Geschäftsführer der städtischen Gesellschaft KL.digital, Martin Verlage, hat sich hinter eine Eingruppierung der früheren Lebensgefährtin von Oberbürgermeister Klaus Weichel (SPD) nach E13, Stufe 5 gestellt. Die Mitarbeiterin hat mittlerweile einen Arbeitsvertrag nach E10, Stufe 5 unterschrieben.

Verlage sagte am Sonntag gegenüber der RHEINPFALZ, die Mitarbeiterin habe die Zugangsvoraussetzung, die Qualifikation für eine Eingruppierung nach E13 erfüllt. Die Aufgabe bei KL.digital erachtete er als höherwertig als ihre bisherige Tätigkeit im Rathaus, wo sie nach E10, Stufe 5 entlohnt worden war. Der Geschäftsführer von KL.digital erklärte, der Verantwortungsbereich der Stelle bei KL.digital sei wesentlich größer als ihr bisheriger Verantwortungsbereich bei der Stadtverwaltung. Er verwies auch auf die hohe Aufmerksamkeit des Landes, die auf der Tätigkeit von KL.digital liege. Außerdem betonte er, dass die Stelle bei KL.digital eine Befristung besitze. Verlage bestätigte damit Überlegungen, die Mitarbeiterin bei KL.digital vergleichbar nach E13, Stufe fünf zu bezahlen. Es habe darüber keine schriftliche Vereinbarung zwischen ihm und der Mitarbeiterin gegeben. Er habe aber im Bewerbungsgespräch erklärt, dass diese Bezahlung im vollstellbaren Rahmen liege, allerdings an gewisse Voraussetzungen geknüpft sei, etwa dem Gremienvorbehalt. Die Einschätzung Verlages spiegelt sich auch im Protokoll der Aufsichtsratssitzung von KL.digital vom 12. März, das der RHEINPFALZ vorliegt, wider. Dem Protokoll nach erläuterte der Geschäftsführer, wie es zu dem Vorschlag der Eingruppierung der Mitarbeiterin nach E13 in der Sitzung des Aufsichtsrats am 14. Februar gekommen ist. Wörtlich heißt es: „Es sei mit der Bewerberin vereinbart worden, dass ein Gehalt vergleichbar mit E13, Stufe 5 gezahlt wird.“

Aufsichtsrat lehnte Beschlussvorlage ab

Der Aufsichtsrat hatte in der Sitzung am 12. März den Beschlussvorschlag Verlages, die Mitarbeiterin offiziell nach E10 zwar zu entlohnen, die Differenz nach E13 aber durch eine Zulage auszugleichen, mit großer Mehrheit bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme abgelehnt. Die Regelung über eine Zulage sollte verhindern, dass die Mitarbeiterin bei einer Rückkehr in die Stadtverwaltung rechtlich auf die neue Eingruppierung pochen könnte. Es hatte, wie es im Protokoll steht, eine intensive Diskussion über den Vorschlag im Aufsichtsrat gegeben. Mitglieder des Aufsichtsrats verwiesen darauf, dass bei einer Zustimmung persönliche Haftung vorliegen könne. Der Aufsichtsrat forderte seinerzeit den Geschäftsführer auf, der Mitarbeiterin, die von der Stadtverwaltung in die städtische Gesellschaft abgeordnet worden war, eine Einstellung nach E10, Stufe 5 ohne Zulagen anzubieten.

Verlage wollte externes Urteil einholen

Verlage verteidigte am Sonntag gegenüber der RHEINPFALZ auch die Tatsache, dass er nicht unmittelbar den Beschluss des Aufsichtsrats in die Tat umgesetzt hat, sondern stattdessen eine Stellenbewertung in Gang gesetzt hatte. Er sah die Notwendigkeit gegeben, im Fall einer strittigen Eingruppierung einer Stelle ein externes Urteil einzuholen. Er wollte Sicherheit bekommen, dass die Stellenbewertung so in Ordnung ist. Verlage hatte sich an die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) gewandt. Zu der Stellenbewertung war es aber nicht gekommen, da nach Aussage Verlages der Dienstleister bis ins nächste Jahr mit Stellenbewertungen ausgelastet ist. Die KGSt bezeichnete Verlage am Sonntag als erste und beste Adresse für Stellenbewertungen. Das Verhalten spiegelt sich auch in zwei Informationen Verlages an den Aufsichtsrat wider. Verlage teilte dem Aufsichtsrat in einer Information am 9. April mit, dass sämtliche Stellen bei KL.digital durch einen unabhängigen Dienstleister bewertet werden. Am 14. April stellte der Geschäftsführer in einer weiteren Information fest, dass vor einer Verhandlung mit der Mitarbeiterin eine Überprüfung der Eingruppierung der Stelle durch die KGSt durchgeführt werde. Das Verhalten des Geschäftsführers hatte bei Mitgliedern des Aufsichtsrats von KL.digital für großen Unmut gesorgt. Ihm war vorgeworfen worden, den Beschluss des Aufsichtsrats vom 12. März nicht umzusetzen.

Diskussion über Eingruppierung wird Politikum

Der Aufsichtsratsvorsitzende von KL.digital, Oberbürgermeister Klaus Weichel (SPD), betonte am Sonntag gegenüber der RHEINPFALZ, der Geschäftsführer habe die Gespräche mit der Mitarbeiterin allein geführt. Es sei legitim, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber Gehaltsverhandlungen führe. Darin sei nichts Verwerfliches zu sehen. Es gebe individuelle Erwartungshaltungen bei dem Wechsel einer Stelle. Die Diskussion um die Eingruppierung der früheren Lebensgefährtin von Weichel ist zu einem Politikum geworden. Weichel hat unterdessen versichert, auf die Eingruppierung seiner damals Noch-Lebensgefährtin keinen Einfluss genommen zu haben. Die CDU-Fraktion will in der Stadtratssitzung am Montag (15 Uhr, Rathaus) die Gesamtsituation der städtischen Gesellschaft KL.digital thematisieren, die sie für kritikwürdig hält. Sie will Weichel auffordern, das Aufsichtsratsmandat und den Aufsichtsratsvorsitz bei KL.digital niederzulegen.

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