Kreis Kaiserslautern Böller-Prozess: Immer noch kein Termin in Sicht

«Martinshöhe.»Auch zwei Jahre nachdem ein Einwohner von Martinshöhe wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz festgenommen und angeklagt wurde, steht noch kein Termin für eine Gerichtsverhandlung fest. Ein amtsärztliches Gutachten soll jetzt klären, ob der Mann verhandlungsfähig ist.

Im Oktober 2016 kam es zu einem spektakulären Einsatz der Polizei in dem 1500-Einwohner-Dorf auf der Sickinger Höhe: Spezialkräfte bargen damals eine Reihe von Silvesterböllern, die mit Gaskartuschen aneinander befestigt und im Abwasserkanal eines Wohnhauses deponiert waren (die RHEINPFALZ berichtete mehrfach). Als mutmaßlicher Täter wurde der frühere Eigentümer des Hauses festgenommen, der wenige Monate zuvor das Gebäude nach einer Zwangsversteigerung hatte räumen müssen. Ihm wurde außerdem vorgeworfen, er habe bei der Räumung des Hauses im August 2016 einen Blumentopf auf den neuen Eigentümer geworfen. In mehreren Anläufen versuchte das Amtsgericht Landstuhl seitdem, dem Mann unter anderem wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz den Prozess zu machen. Zunächst scheiterte die Eröffnung allerdings daran, dass das Gericht ein psychiatrisches Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten in Auftrag geben wollte. Dies kam jedoch – angeblich wegen der Überlastung von Gutachtern in der Region – nicht zustande. Auch im Juni dieses Jahres platzte ein anberaumter Verhandlungstermin, weil der Mann ein ärztliches Attest vorlegte, das ihm Verhandlungsunfähigkeit bescheinigte. In der Zwischenzeit hat beim Amtsgericht Landstuhl der zuständige Richter für das Verfahren gewechselt. Dieser hat mit Beschluss vom Oktober die Anfertigung eines amtsärztlichen Gutachtens angeordnet, um die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten abschließend zu klären. Wann dieses Gutachten vorliegt, konnte die Direktorin des Amtsgerichts, Angelika Jansen-Siegfried, auf Anfrage der RHEINPFALZ nicht sagen.

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