Grünstadt Zur Sache: Wie eine Schlichtung funktioniert

Neue Schiedsmänner Kurt Mauntz

(67) aus Obersülzen ist als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 1 der Verbandsgemeinde Leiningerland zuständig, das ist die frühere Verbandsgemeinde Grünstadt-Land. Mauntz folgt auf Horst Kern aus Bockenheim, der das Amt nach 22 Jahren abgab. Mauntz, ehemaliger Landwirt und Winzer war 25 Jahre lang, bis 2014 Ortsbürgermeister von Obersülzen. Er ist Vorsitzender des Fördervereins Dorfkirche und der Jagdgenossenschaft. Sein Stellvertreter ist Karlheinz Christ (66) aus dem Obrigheimer Ortsteil Mühlheim. Bis zu seinem Ruhestand 2011 war er Technischer Angestellter bei KSB in Frankenthal. Seit 39 Jahren gehört Christ dem Gemeinderat an, Migrationsbeauftragter der Verbandsgemeinde ist er seit 2014. Im Schiedsamtsbezirk 2 (Gebiet der früheren Verbandsgemeinde Hettenleidelheim) ist Wolfgang Heinrich Schiedsmann. Der 58-jährige Diplom-Ingenieur wohnt seit 31 Jahren in Hertlingshausen. Vor seiner Ernennung zum Schiedsmann war er viele Jahre im Presbyterium der protestantischen Kirchengemeinde engagiert, Mitglied der Bezirkssynode und des Bezirkskirchenrates des Dekanats Grünstadt. Ab November 2010 war Heinrich der Stellvertreter von Andreas Werle. Im Februar 2017 ist Wolfgang Heinrich an die Spitze des Schiedsbezirks gerückt, Werle ist seitdem Stellvertreter. Andreas Werle (55) ist Religionspädagoge, Organisationsberater und Coach sowie Ortsbürgermeister von Wattenheim. Als Schiedsmann ist er seit mehr als zwölf Jahren tätig. Wer ernennt die Schiedsleute? Schiedspersonen werden von der Direktion des zuständigen Amtsgerichts – in diesem Fall Grünstadt – ernannt. Sie müssen im Schiedsamtsbezirk wohnen. In der Verbandsgemeinde Leiningerland gibt es in den beiden Rathäusern in Grünstadt und Hettenleidelheim Räume, in denen geschlichtet wird. Wie viel kostet die Schlichtung? Bei der Antragstellung ist eine Vorschussgebühr in Höhe von 60 Euro zu leisten, bevor die Schiedsperson tätig werden darf. Die Gesamtkosten eines Verfahrens liegen laut Wolfgang Heinrich zwischen 30 und 80 Euro, je nach Ergebnis der Verhandlung, Anzahl der Verfahrensbeteiligten, Portokosten und Schreibauslagen. Als pauschale Aufwandsentschädigung bleiben der Schiedsperson 60 Prozent der Gebühren. 40 Prozent werden an die Verbandsgemeinde abgeführt. Im Regelfall sollte das Schiedsverfahren mit einem Verhandlungstermin abgeschlossen sein. Ein von beiden Seiten geschlossener Vergleich ist 30 Jahre gültig. Ist keine Einigung möglich, stellt die Schiedsbehörde dem Antragsteller eine „Erfolglosigkeitsbescheinigung“ aus. Dies ist in vielen Fällen die Voraussetzung, dass er beim zuständigen Amtsgericht Klage einreichen kann. Wie viele Fälle gibt es? Die Erfolgsquote liegt laut Heinrich bei 50 bis 60 Prozent. Habe es vor 15 Jahren noch ein bis fünf Fälle pro Jahr gegeben, seien es im vergangenen Jahr zehn Verfahren gewesen, weiß der Schiedsmann. Tendenz steigend. „Dieses Jahr gab es bereits im ersten Halbjahr neun Anträge auf ein Schiedsverfahren“, sagt Heinrich. Kurt Mauntz, seit Juli im Amt, war auf dem Gebiet der ehemaligen VG Grünstadt-Land bereits bei zwei Zwistigkeiten als Streitschlichter gefragt. Diese seien mittlerweile mit einer Einigung abgeschlossen. Was sagt das Amtsgericht? Elly Schehl-Greiner, Richterin am Amtsgericht Grünstadt, sagt: „Wenn die Schlichtung gelingt und es gibt eine Einigung, dann ist das aus meiner Sicht ein Vorteil, da den Beteiligten dadurch ein Gerichtsverfahren erspart bleibt.“ Am Amtsgericht Grünstadt sei die Anzahl an Nachbarschaftsstreitigkeiten zurückgegangen, seit es das Landesschlichtungsgesetz gibt, hat die Richterin festgestellt. Kontakt Kurt Mauntz, Telefon 06359/2519; Wolfgang Heinrich, Telefon 06356/ 6080281.

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