Grünstadt Zur Sache: Entscheidungen über „weiße Flächen“

Erwin Fuchs, Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde Leiningerland, erläutert: „Im Teilregionalplan Windenergie im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar werden Ausschlussflächen für den Bau von Windkraftanlagen festgelegt und zusätzlich noch Vorranggebiete ausgewiesen.“ Die nicht durch Restriktionen belegten Areale seien die „weißen Flächen“, auf denen die Kommunen entscheiden können, ob Windräder errichtet werden dürfen oder nicht. „Wenn der Teilregionalplan Windenergie in Kraft getreten ist, müssen die Flächennutzungspläne angepasst werden“, sagt Fuchs. Dann gebe es zwei Möglichkeiten. Erstens: Die VG möchte die Windkraft steuern und diese auf den „weißen Flächen“ nur eingeschränkt – gegebenenfalls auch gar nicht – zulassen. Hierzu bedarf es dann eines Konzeptes, das in den Flächennutzungsplan integriert wird. Diesem Flächennutzungsplan müsste eine Mehrheit der Ortsgemeinden zustimmen. Zweitens: Die Festlegungen des Teilregionalplans Windenergie werden unverändert übernommen. Fuchs: „In dem Fall wären Windkraftanlagen grundsätzlich auch auf den ,weißen Flächen’ zulässig, da die Anlagen vom Gesetzgeber im Außenbereich privilegiert wurden.“ Hierüber werden die Ortsgemeinden erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden müssen. „Zunächst geht es nur um den Teilregionalplan, der aus unserer Sicht unkritisch ist und dem die Gemeinden zustimmen können“, so der Bauamtsleiter.

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