Grünstadt Zum Gewerbebetrieb entwickelt

Durch einen ortsansässigen Weinbaubetrieb wird seit mehreren Jahren am östlichen Ortseingang von Bissersheim eine Vinothek betrieben. Das einst für landwirtschaftliche Nutzung vorgesehene Areal soll in eine Fläche für Gewerbebetriebe umgewandelt werden. Für den „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ hat der Gemeinderat grünes Licht gegeben.

Vinotheken, die im Außenbereich einer Gemeinde liegen, beschäftigen ebenso wie Straußwirtschaften immer mal wieder die Baubehörden. Die Kernfrage dabei: Handelt es sich noch um ein landwirtschaftliches Unternehmen oder schon um ein Gaststättengewerbe? Das Bissersheimer Weingut betreibt zum Großteil Landwirtschaft. Vor mehreren Jahren wurde auf dem Betriebsgelände eine Vinothek mit Gastronomieangebot errichtet. Die Grundstücke des Weingutes seien dem Außenbereich zuzuordnen, heißt es in den Sitzungsunterlagen. „Die landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzung im Weingut ist ein Grenzfall“, umschreibt dies Erwin Fuchs, Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde Leiningerland, auf Anfrage der RHEINPFALZ im Nachgang zur Ratssitzung. Der Betrieb der Vinothek habe gewerbliche Züge. Das Speisenangebot sei dem in einer Gaststätte ähnlich, womit der Betrieb in Richtung gewerbliche Nutzung gehe, einschließlich der Vermietung der Vinothek an den Samstagen. Zu Beginn des Vinothekbetriebs sei es „sicherlich“ eine rein landwirtschaftliche – und damit privilegierte – Nutzung im Außenbereich gewesen, sagt Fuchs. Im Laufe der Zeit habe sich das Ganze „in diesen Grenzbereich“ zur gewerblichen Nutzung entwickelt, womit eine Zulässigkeit im Außenbereich kritisch werde. Um Rechtssicherheit zu schaffen, habe das Weingut darum gebeten, einen „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“, eine besondere Form des Bebauungsplans, zu erstellen, um das vorgesehene Projekt und die Erschließung festzuschreiben. Die Planung sehe auch eine Lösung der Stellplatzproblematik vor. Es gehe um die erstmalige Aufstellung des Bebauungsplans, sagt Fuchs. Laut den Sitzungsunterlagen geht es nicht um eine Wohnbebauung in diesem Bereich. Die Planungskosten trägt der Grundstückeigentümer. In der nächsten Sitzung, die Bürgermeister Heinrich Krauß für den 12. Juli ankündigt, beschäftigt sich der Rat zum gleichen Thema mit einem Durchführungsvertrag. Dieser regelt die von der Kommune und dem Weingut zu erbringenden Erschließungsarbeiten. Zentrales Thema bei dem Verfahren werde das lärmtechnische Gutachten sein, das noch erstellt werden müsse, erläuterte der Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde. Hierbei würden die Geräuschemissionen, die von der Vinothek ausgingen, und der Verkehrslärm – verursacht von den an- und abfahrenden Pkw – untersucht. Das Ergebnis werde in den „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ integriert.

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